Airbus A350 (Foto: Lufthansa Technik AG).
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Deutschland: Bundesregierung nutzt Flugbereitschaft der Bundeswehr für 1.822 Dienstflüge

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Seit dem Amtsantritt von Bundeskanzler Olaf Scholz im Dezember 2021 hat die Bundesregierung die Flugzeuge und Hubschrauber der Bundeswehr für dienstliche Zwecke insgesamt 1.822 Mal genutzt. Diese Zahl geht aus einer Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen (Die Linke) hervor und beleuchtet, wie intensiv die Flugbereitschaft der Bundeswehr von den Ministerien in den letzten Jahren in Anspruch genommen wurde. Während das Kanzleramt die Flugzeuge am häufigsten anforderte, war die Nutzung auch von anderen Ministerien nicht unerheblich.

Spitzenreiter bei den dienstlichen Flügen ist das Kanzleramt, das zwischen der Vereidigung der Bundesregierung im Dezember 2021 und dem Jahresende 2024 insgesamt 611 Flüge durchführte. Diese Zahl zeigt die hohe Frequenz von Reisen, die im Rahmen der Amtsgeschäfte des Bundeskanzlers sowie anderer Regierungsmitglieder notwendig sind. Insbesondere der Kanzler selbst nutzt regelmäßig die Flugzeuge der Bundeswehr für seine Auslandsreisen. In der Regel wird dabei einer der drei Airbus A350 genutzt, die für den internationalen Flugverkehr des Kanzlers bereitgestellt werden. Diese Flugzeuge bieten nicht nur Platz für die umfangreiche Entourage des Kanzlers, sondern sind auch mit der nötigen Technik ausgestattet, um eine sichere Kommunikation auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Die Reichweite der Airbus A350 beträgt dabei 18.000 Kilometer, was den Flug zu entfernten Zielen ohne Zwischenstopp ermöglicht.

Weitere Ministerien im Flugverkehr

Nach dem Kanzleramt folgen das Auswärtige Amt mit 363 Flügen, das Verteidigungsministerium mit 168 und das Innenministerium mit 155 Flügen. Die Zahlen verdeutlichen, dass die Flugbereitschaft nicht nur für den Kanzler, sondern auch für andere Ministerien und ihre Vertreter eine wichtige Ressource darstellt. Besonders das Auswärtige Amt nutzt die Flugzeuge für diplomatische Reisen, während das Verteidigungsministerium und das Innenministerium ebenfalls regelmäßig auf Luftfahrzeuge angewiesen sind, um ihre Aufgaben effizient zu erfüllen.

Der Flugbereitschaft der Bundeswehr stehen derzeit insgesamt 15 Flugzeuge sowie zwei Hubschrauber zur Verfügung. Diese Flotte ist für die Durchführung der dienstlichen Flüge zuständig und wird von der Bundeswehr betrieben. Aufgrund der stationierten Basis der Flugbereitschaft in Köln-Wahn fallen im Zusammenhang mit den Flügen immer wieder Leerflüge an, da die Maschinen für den eigentlichen Dienst häufig aus Köln nach Berlin oder zu anderen Flughäfen verlegt werden müssen. Das Verteidigungsministerium erklärte, dass diese Leerflüge auch für Aus- und Weiterbildungszwecke genutzt werden, wodurch sie nicht ausschließlich als „leere“ Flüge ohne Nutzen betrachtet werden sollten.

Die Frage der Leerflüge und der öffentlichen Kritik

Ein umstrittenes Thema bei den häufigen Flügen ist der sogenannte „Leerflug“. Die Abgeordnete Sevim Dagdelen kritisierte in ihrer Anfrage die scheinbare Doppelmoral der Bundesregierung, die einerseits von den Bürgern Verzicht fordere, andererseits jedoch Steuerzahlergeld für Flugreisen und Leerflüge aufbringe. Dagdelen bezeichnete die Praxis als „verlogen“, insbesondere da die Regierung den Bürgern in anderen Bereichen der Gesellschaft Sparsamkeit und Klimabewusstsein predige. Die Nutzung der Flugbereitschaft wird von vielen als unangemessen empfunden, zumal die Ministerien in vielen Fällen auch Linienflüge in Erwägung ziehen könnten, wenn es nicht um besonders dringende oder sicherheitsrelevante Reisen geht.

Ein weiteres Problem bei der Nutzung von Flugzeugen der Bundeswehr ist die Tatsache, dass die Kabinettsmitglieder relativ selten Linienflüge wählen. Dies liegt laut den früheren Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen an dem höheren Planungsaufwand, der mit der Buchung und Koordination von Linienflügen verbunden ist. Zudem gibt es von Berlin im Vergleich zu anderen europäischen Hauptstadtflughäfen wie London oder Paris relativ wenige Direktflüge ins Ausland. Diese Faktoren begünstigen die Entscheidung, auf die Flugbereitschaft zurückzugreifen, auch wenn dies für den Steuerzahler mit höheren Kosten verbunden ist.

Fazit: Eine notwendige, aber umstrittene Praxis

Die Nutzung der Flugzeuge und Hubschrauber der Bundeswehr für dienstliche Zwecke durch die Bundesregierung ist ein notwendiges Instrument für die Durchführung von Regierungsaufgaben, insbesondere im internationalen Kontext. Allerdings gibt es berechtigte Kritik an der Häufigkeit und der damit verbundenen Kosten. Während die Leerflüge als Teil der logistischen Planung und Ausbildung gerechtfertigt sein mögen, bleibt die Frage, ob in Zeiten von Kostensenkungen und Klimadebatten nicht auch effizientere Lösungen gefunden werden können, um diese Flüge zu reduzieren.

Die Entscheidung der Regierung, häufig auf die Flugbereitschaft zurückzugreifen, stellt eine Balance zwischen praktischen Erfordernissen und öffentlicher Wahrnehmung dar. Es wird spannend sein, ob die Bundesregierung in Zukunft eine Anpassung der Nutzung dieser Mittel in Erwägung zieht, um sowohl den praktischen Bedarf als auch die Bedenken der Bevölkerung zu berücksichtigen.

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