Zahlreiche deutsche Gemeinden erheben seit dem Jahr 2005 für Hotelübernachtungen eine so genannte Bettensteuer. Gegen diese waren vier Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Diese wurden als unbegründet abgewiesen.
Der Fachverband Dehoga teilte dazu mit, dass man sich über das Urteil der Höchstrichter „maßlos enttäuscht“ zeigt. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts befasste sich mit der Angelegenheit und kam zum Schluss, dass die Beschwerden der Hotels aus Bremen, Freiburg und Hamburg als unbegründet zurückgewiesen werden. Zuvor zogen sich die Prozesse durch alle Instanzen.
Die Höchstrichter urteilten, dass die Bettensteuer nicht gegen das Grundgesetz verstößt und auch den Beherbergungsbetrieb nicht übermäßig belasten würde. Dazu komme, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen kann, dass Übernachtungen von Geschäftsreisenden ausgenommen sind. Beispielsweise ist das in Berlin der Fall.
In einer ersten Reaktion teilte die Dehoga mit: „Wir sind maßlos enttäuscht über diese Entscheidung, auf die wir über sechs Jahre gewartet haben. Wir appellieren an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen“.