Das von Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zeitweise angedachte Verbot von Urlaubsreisen ins Ausland ist nun vom Tisch. Laut einem Regierungssprecher wurde das von ihr beauftragte Prüfverfahren formal abgeschlossen. Stattdessen wurde eine Testpflicht eingeführt.
Hintergrund war, dass nach der Streichung der Balearen von der RKI-Risikoliste die Buchungszahlen rund um Ostern stark angestiegen sind. Gleichzeitig dürfen aber in Deutschland Hotels nicht öffnen und manche Landkreise schränken gar die Bewegung ein. Ein generelles Ausreiseverbot zu touristischen Zwecken – wie es beispielsweise Belgien und das Vereinigte Königreich praktizieren – wäre hinsichtlich dem Grundgesetz eine durchaus harte Nuss.
Neu ist nun, dass Personen, die auf dem Luftweg nach Deutschland einreisen wollen, einen negativen Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen müssen. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, dass beim Fehlen des Nachweises die Beförderung verweigert werden muss. Die neue Regelung gilt ausdrücklich auch für sogenannte Nicht-Risikogebiete und ist bis vorerst 12. Mai 2021 befristet.