Ab Mittwoch startet in Deutschland der 3G-Nachweis für die Nutzung aller öffentlicher Verkehrsmittel. Das schließt auch den Flugverkehr ein. In Baden-Württemberg soll das Bodenpersonal spätestens beim Boarding die Zertifikate überprüfen.
Konkret bedeutet die Änderung, dass Bahn und Bus im Nah- und Fernverkehr sowie sonstige öffentliche Verkehrsmittel inklusive Flugverkehr nur noch Genesen, Geimpft oder Getestet genutzt werden dürfen. Wer nicht Geimpft oder Genesen ist, muss einen negativen Coronatest vorweisen.
Während in der Fliegerei die Überprüfung sehr einfach ist, denn beispielsweise kann man sämtliche Passagiere beim Check-in-Schalter zur „Dokumentenkontrolle“ antanzen lassen oder aber diese direkt am Gate durchführen, dürfte die Überprüfung in Zügen, Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen schon wesentlich komplizierter sein. Es ist damit zu rechnen, dass analog zu Fahrscheinkontrollen allenfalls stichprobenartig geprüft werden kann.
Der internationale Flugverkehr ab Deutschland ist zwar auch betroffen, jedoch halten sich die Auswirkungen in sehr eng gesteckten Grenzen, da fast alle Reisenden ohnehin Nachweise für die Einreise ins Zielland bzw. nach Deutschland mitführen müssen. Neu ist, dass der innerdeutsche Verkehr nun Impfung, Genesung oder Testung erfordert.