Erst vor wenigen Tagen verkündete die deutsche Bundesregierung, dass vollständig Geimpfte auch aus Virusvariantengebieten kommend nicht mehr in Quarantäne müssen. Nun führt man auch für diese eine Testpflicht ein.
Bereits ab 1. August 2021 müssen alle Personen, die nach Deutschland einreisen einen negativen Coronatest vorlegen und zwar unabhängig davon woher sie kommen und welches Verkehrsmittel genutzt wird. Bislang waren nur Flug- und Schiffspassagiere betroffen. Ausgenommen von der generellen Testpflicht sind Genesene und Geimpfte.
Doch es gibt auch eine Ausnahme von der Ausnahme, denn kommt man als Geimpfter oder Genesener aus einem so genannten Virusvariantengebiet, so soll man künftig einen negativen Coronatest vorlegen müssen. Dies geht aus einer Vorlage des Bundesgesundheitsministeriums hervor.
Fix beschlossen wurde noch nichts, jedoch kann man davon ausgehen, dass es aufgrund des Drucks einiger Ministerpräsidenten zu einer äußerst kurzfristigen Änderung der Muster-Einreiseverordnung kommen wird. Die genauen Details können die Bundesländer dann selbst festlegen, so dass es regionale Abweichungen geben kann. Unklar ist derzeit noch, ob Deutschland in Zukunft wieder ausschließlich PCR-Befunde akzeptiert oder aber ob man auch weiterhin Antigen-Testergebnisse anerkennt. Aus der Vorlage geht das nicht eindeutig hervor. Jedenfalls sollen alle Personen ab sechs Jahren den neuen Einreisebestimmungen unterliegen.