Deutschland und Indien liefern sich auf Kosten von Lufthansa und Air India einen Streit um sprichwörtliche Rechthaberei. Die Folge: Der Kranich steht in Indien auf der “schwarzen Liste” und umgekehrt Air India in Deutschland. Beiden Carriern ist es damit unmöglich Flüge zwischen der Bundesrepublik und dem Subkontinent anzubieten.
Begonnen hat es damit, dass Indien der Ansicht ist, dass Deutschland hinsichtlich der Korridorregelungen Indien benachteiligt. Ende September 2020 wurde Lufthansa sprichwörtlich aus dem Subkontinent ausgesperrt. Die Reaktion hat nicht lange auf sich warten lassen: Deutschland sperrte Air India aus und verlängerte das Verbot bis mindestens 20. Oktober 2020.
Was wirft man sich eigentlich gegenseitig vor? Zwischen Indien und Deutschland wurden im Zuge der Corona-Krise Korridorlösungen ausverhandelt. Laut der Luftfahrtbehörde des Subkontinents soll Lufthansa auch Flüge mit Umstieg in Frankfurt am Main nach Kanada und in die Vereinigten Staaten von Amerika angeboten haben. Diese sind nach Ansicht der Inder vom Abkommen nicht umfasst, sondern es würde sich um Flüge der Sechsten Freiheit handeln. Air India kann diese allerdings nicht anbieten und so lautet der Vorwurf, dass der Kranich unfaire Methoden anwenden würde.
Indien erteilte Lufthansa ein Flugverbot und darauf reagierte Deutschland prompt und sperrte im Gegenzug Air India aus. Nun verlängerte die Bundesrepublik ihren Bann bis vorläufig 20. Oktober 2020. Die Politik ist nun am Zug und muss auf diplomatischer Ebene eine Lösung für das Problem finden. Allerdings gehen die Ansichten weit auseinander, so dass nicht mit einer raschen Einigung zu rechnen ist. Auf Anfrage meinten beide betroffenen Fluggesellschaften, dass sie darauf hoffen, dass rasch ein bilaterales Abkommen zwischen Indien und Deutschland abgeschlossen wird. Dieses könnte dazu führen, dass Air India wieder in die Bundesrepublik fliegen darf und umgekehrt Lufthansa die Indien-Ziele wieder bedienen darf. Bis dahin heißt es für beide Anbieter im jeweils anderen Land: Flugverbot.
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