Deutschland will Kindern die Einreise erleichtern

Verkehrsschilder am Flughafen Stuttgart (Foto: Robert Spohr).
Verkehrsschilder am Flughafen Stuttgart (Foto: Robert Spohr).

Deutschland will Kindern die Einreise erleichtern

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Offenbar hat sich bei der deutschen Bundesregierung die Erkenntnis durchgesetzt, dass das nahezu lückenlose Eindecken des Globus mit Corona-Reisewarnungen mittlerweile so gut wie niemanden mehr abschreckt. Nun will man die Definition „Hochrisikogebiet“ überarbeiten.

Deutschland orientiert sich bei dieser Einstufung, die automatisch mit einer Reisewarnung verbunden ist, entgegen vieler Beteuerungen, ausschließlich an der Siebentages-Inzidenz. Diese ist in vielen europäischen Staaten derzeit vierstellig. Demnach ist nicht verwunderlich, dass enorm viele Staaten mit diesem „Negativ-Gütesiegel“ belegt sind. Was bei der Delta-Mutation noch teilweise nachvollziehbar und gegebenenfalls auch sinnvoll war, schafft mit Omikron eher nur Verwirrung.

Die deutsche Bundesregierung will mit Wirksamkeit zum 4. März 2022 weniger Länder als Hochrisikogebiete ausweisen. Aus einem aktuellen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums geht auch hervor, dass künftig Kinder unter zwölf Jahren auch aus Hochrisikogebieten kommend von der Quarantäne befreit werden sollen. Über diesem Alter sollen die gleichen Regeln wie für Erwachsene gelten. Laut Mitteilung des Ministeriums will man künftig nur dann Hochrisikogebiete ausweisen, wenn dort eine gefährlichere Mutation als in der Bundesrepublik im Umlauf ist.

Die Folge daraus ist, dass dem aktuellen Informationsstand nach Omikron nicht mehr relevant ist. Für Reisende hat das zur Folge, dass dem aktuellen Informationsstand nach die Einreiseanmeldung entfallen wird. Auch soll es für Geimpfte und Genesene keine Quarantäne mehr geben. Ungeimpfte Kinder sollen sich, aus Hochrisikogebieten kommend, nach fünf Tagen freitesten können.

Endgültig und final sind die von Karl Lauterbach (SPD) zu erlassenden Bestimmungen noch nicht. In Deutschland erlässt der Bundesgesundheitsminister eine so genannte Muster-Verordnung. Die tatsächlichen Verordnungen sind Landessache, so dass es von Bundesland zu Bundesland geringfügige Abweichungen geben kann.

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