Das Bundeskabinett plant die Verabschiedung eines Entwurfs für ein sogenanntes Kritis-Dachgesetz. Dieses Gesetz soll den Schutz von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen verbessern. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betonte, daß das Gesetz die Widerstandsfähigkeit Deutschlands erhöhen werde.
Das Gesetz sieht einheitliche Vorgaben für Betreiber kritischer Anlagen vor, die mehr als 500.000 Menschen versorgen. Diese müssen künftig unter anderem einen angemessenen physischen Schutz ihrer Liegenschaften gewährleisten und sind verpflichtet, Störfälle zu melden. Betreiber, die den Vorgaben nicht nachkommen, müssen mit Bußgeldern rechnen.
Das Gesetz ist Teil einer Gesamtstrategie, die Deutschland widerstandsfähiger machen soll. Dazu gehört auch die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie, die sich auf den Schutz vor Cyberangriffen konzentriert. Bereits unter der vorausgegangenen Regierung war ein ähnlicher Gesetzesentwurf in Arbeit, fand damals jedoch keine Mehrheit mehr im Bundestag.