Wolkenkratzer in Singapur (Foto: Pixabay).
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Dienstreisen: Kompliziertes Verfahren zwischen Deutschland und Singapur

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Deutschland und Singapur haben sich auf die Schaffung eines gegenseitigen „Grünen Reisekorridors“ für Geschäftsreisen geeinigt. Diese ist allerdings nur auf Nonstop-Flügen zwischen den beiden Ländern anwendbar und die Reisenden müssen einige Auflagen erfüllen.

Beispielsweise muss ein so genannter „SafeTravel-Pass“ vorgelegt werden. Dieser ist in beiden Staaten künftig für die Einreise notwendig. Zusätzlich sind eine offizielle Einladung eines Unternehmens oder aber einer Regierungsbehörde und ein negativer PCR-Test erforderlich. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle, aber es muss ein Wohnsitz in Singapur bzw. Deutschland nachgewiesen werden.

Nach der Einladung stellt das singapurische Unternehmen im Namen des Antragstellers bei den örtlichen Behörden einen Antrag auf den SafeTravelPass. Wird der Antrag genehmigt, darf der Reisende einreisen, muss aber vor Abreise aus Deutschland einen negativen „PCR“ Covid-19 Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist und der von einer genehmigten medizinischen Einrichtungen ausgestellt wurde. Auch nach Ankunft in Singapur muss sich der SafeTravel-Pass-Reisende einem Covid-19 PCR-Test unterziehen. Das gastgebende Unternehmen oder die Regierungsbehörde befördert den Reisenden unter Einhaltung der geltenden Gesundheitsvorschriften direkt vom Flughafen zur angegebenen Unterkunft / Hotel. Dort muss der Reisende isoliert warten, bis das Testergebnis bekannt gegeben wird. Ist der Test negativ, kann die Dienstreise in Singapur gemäß eines vorher eingereichten Programms beginnen.

Weitere Details der Vereinbarung sowie offizielle Antragsformulare können online unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden: https://safetravel.ica.gov.sg/germany/rgl/requirements-and-process

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