Diese Sicherheitsaufgaben erfüllen die Behörden bei Bombendrohungen

Streifenwagen der österreichischen Polizei (Foto: Jan Gruber).
Streifenwagen der österreichischen Polizei (Foto: Jan Gruber).

Diese Sicherheitsaufgaben erfüllen die Behörden bei Bombendrohungen

Streifenwagen der österreichischen Polizei (Foto: Jan Gruber).
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In den letzten Tagen sorgen Bombendrohungen, die sich gegen Flugzeuge sowie Airports richten, wiederkehrend für Evakuierungen und gesperrte Flughäfen. Zum Glück haben sich diese bislang allesamt als falscher Alarm herausgestellt. Den Urhebern, sofern diese ausgeforscht werden können, drohen empfindliche strafrechtliche Konsequenzen.

Die Sicherheit an Flughäfen und im Luftverkehr hat oberste Priorität, insbesondere angesichts der Bedrohung durch Bombendrohungen. Flughafenbetreiber, Polizei, Sicherheitsbehörden und Geheimdienste arbeiten eng zusammen, um in solchen Fällen effiziente Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Artikel werden die Schritte und Verfahren erläutert, die im Umgang mit Bombendrohungen ergriffen werden, und es wird auf die Zuständigkeiten und Gesetze in Deutschland, Österreich und der Schweiz eingegangen. Darüber hinaus wird die Rolle von Sprengstoffhunden und die strafrechtlichen Konsequenzen für Bombendrohungen behandelt.

Schritte bei Bombendrohungen an Flughäfen und im Luftverkehr

Erhalt der Drohung: Bombendrohungen können auf verschiedene Arten eingehen, darunter telefonische Anrufe, E-Mails, schriftliche Mitteilungen oder soziale Medien. Die erste Herausforderung besteht darin, die Ernsthaftigkeit der Drohung zu bewerten.

Informierung der Behörden: Der Flughafenbetreiber informiert umgehend die örtliche Polizei und Sicherheitsbehörden über die erhaltene Bombendrohung. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind dies in der Regel die Bundespolizei bzw. die Kantonspolizei.

Evakuierung und Sicherheitsmaßnahmen: Bei einer als glaubwürdig erachteten Bombendrohung werden Evakuierungsmaßnahmen ergriffen. Dies umfasst die Räumung von Terminals, Flugzeugen und anderen gefährdeten Bereichen. Gleichzeitig werden Sicherheitskontrollen verstärkt und der Flugverkehr vorübergehend eingestellt.

Experten und Sprengstoffhunde: Spezialisierte Einheiten, darunter Bombenentschärfer und Sprengstoffhunde, werden hinzugezogen. Die Experten sind in der Lage, verdächtige Gegenstände zu identifizieren und gegebenenfalls zu entschärfen. Sprengstoffhunde unterstützen bei der Suche nach Sprengstoff.

Kommunikation und Krisenbewältigung: Die Flughafenbetreiber und Sicherheitsbehörden arbeiten eng mit den Fluggesellschaften und anderen relevanten Stellen zusammen, um die Kommunikation an die Passagiere zu koordinieren und die Situation zu bewältigen.

Untersuchung und Ermittlungen: Nach der Evakuierung und Entschärfung eventueller Sprengkörper leiten die Strafverfolgungsbehörden strafrechtliche Ermittlungen ein, um die Quelle der Bombendrohung zu identifizieren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Diese Behörden und Experten braucht es im Bedrohungsfall

In Deutschland ist die Bundespolizei für die Sicherheit an Flughäfen zuständig. Die Bombenentschärfer und Sprengstoffhunde sind speziell ausgebildete Einheiten innerhalb der Bundespolizei. Die Ausbildung dieser Experten umfasst intensive Schulungen in Sprengstofferkennung, Entschärfungstechniken und Krisenmanagement.

In Österreich liegt die Verantwortung für die Sicherheit an Flughäfen bei der Bundespolizei sowie bei den jeweiligen Landespolizeidirektionen. Auch hier gibt es spezialisierte Bombenentschärfer und Sprengstoffhunde, die eine entsprechende Ausbildung durchlaufen.

In der Schweiz sind die Kantonspolizeien für die Sicherheit an den Flughäfen zuständig. Spezialisierte Einheiten, darunter Bombenentschärfer und Sprengstoffhunde, sind ebenfalls in den Kantonspolizeien integriert und werden sorgfältig ausgebildet.

Harte strafrechtliche Konsequenzen drohen

Bombendrohungen sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz strafbar. Die Strafen für Personen, die Flughäfen und Fluggesellschaften mit Bomben bedrohen, können erheblich sein. Die genauen Strafrahmen und Gesetzesparagraphen variieren, aber sie können Gefängnisstrafen von mehreren Jahren zur Folge haben.

In Deutschland können Bombendrohungen unter anderem nach § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) und § 223 StGB (Körperverletzung) geahndet werden. In Österreich werden Bombendrohungen nach § 278b StGB (Störung des öffentlichen Lebens durch schwere Nötigung) und anderen einschlägigen Paragraphen verfolgt. In der Schweiz sind Bombendrohungen als schwere Nötigung gemäß Artikel 181 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs strafbar.

Unbeaufsichtigtes Gepäck an Flughäfen

Unbeaufsichtigtes Gepäck an Flughäfen stellt ebenfalls eine ernsthafte Sicherheitsbedrohung dar. In allen drei Ländern werden Gepäckstücke, die von ihren Eigentümern unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, als verdächtig behandelt. Flughafenbetreiber setzen Lautsprecherdurchsagen und Sicherheitspersonal ein, um den Besitzer des Gepäcks zu finden. Wenn der Besitzer nicht reagiert oder nicht in der Lage ist, sein Gepäck abzuholen, werden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen.

Solche Maßnahmen können die Evakuierung und Entschärfung des Gepäcks durch spezialisierte Einheiten einschließen. Unbeaufsichtigtes Gepäck wird als potenziell gefährlich angesehen, und die Konsequenzen für die Person, die es unbeaufsichtigt lässt, können von einer Geldstrafe bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen reichen, wenn es sich um absichtliches Handeln handelt.

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Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
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