Die albanische Fluggesellschaft Air Albania befindet sich schwer unter Druck, denn das zuständige Firmenamt hat den Status der Gesellschaft auf „suspendiert“ gestellt. In weiterer Folge droht dem Unternehmen ein Flugverbot.
Hintergrund ist, dass sich Air Albania geweigert haben soll die so genannten wirtschaftlichen Eigentümer in das Firmenregister eintragen zu lassen. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung. Dazu kommt, dass das Unternehmen entgegen der Vorschriften nur den Jahresabschluss für 2018 eingereicht hat. Alle nachfolgenden Bilanzen wurden nicht dem Firmenamt übermittelt. Bei beiden Umständen handelt es sich um gesetzliche Verstöße, die mit Bußgeldern aber auch der Zwangsabwicklung der Firma geahndet werden können.
Air Albania wurde bereits ein Bußgeld in der Höhe von umgerechnet 5.000 Euro aufgebrummt. Auch wurde dem Unternehmen klar und deutlich mitgeteilt, dass man als Firma und Fluggesellschaft ab 1. September 2022 suspendiert ist. Dennoch fliegt man – zumindest vorläufig – weiterhin zwischen Tirana und Pisa. Das weitere Vorgehen obliegt den Behörden.
Diese wollen die wahren Eigentumsverhältnisse sowie die finanzielle Lage geklärt haben. Gegen Air Albania könnte daher zusätzlich ein explizites Flugverbot, das erst nach Bezahlung der Strafe sowie der Vorlage der vom Firmenamt geforderten Dokumente aufgehoben werden könnte. Auf Anfrage wollte sich Air Albania zu den Vorgängen nicht äußern.