Drei Monate bedingt: In den Urlaub gereist, aber Hund zu Hause im Schlafzimmer eingesperrt

Hund (Foto: Unsplash/Freddie Marriage).
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Drei Monate bedingt: In den Urlaub gereist, aber Hund zu Hause im Schlafzimmer eingesperrt

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Haustiere können treue Begleiter sein, jedoch spätestens wenn es in den Urlaub geht und die Mitnahme des Tieres entweder mit hohen Kosten verbunden ist oder aber die Airline generell die Beförderung von Hund, Katze und Co. verweigert, kann es kompliziert werden. Sofern sich niemand findet, der das Tier betreut oder aber man sich keine Tierpension leisten kann, sollte man besser auf die Reise verzichten. Das kam für einen Salzburger nicht in Frage, denn er sperrte seine Pitpull-Hündin lieber in seinem Schlafzimmer ein.

Auf seinen Urlaub wollte der Salzburger nämlich nicht verzichten und so wurde das Tier einfach sich selbst in der Wohnung überlassen. Der Magistrat der Stadt Salzburg schritt ein, denn es gab Hinweise von Nachbarn, denn der Vierbeiner machte unter anderem mittels lautem Bellen auf seine missliche Lage aufmerksam. Die rechtlichen Schritte für die zwangsweise Öffnung der Wohnung wurden durchgeführt und anschließend fand ein Amtstierarzt am 8. November 2022 ein abgemagertes Tier in einem verwüsteten Zimmer, das noch dazu mit Urin und Kot verschmutzt war, vor. Es wird vermutet, dass der Vierbeiner einige Wochen ohne Nahrung und Wasser gewesen sein könnte.

Der verantwortliche Amtstierarzt hat veranlasst, dass die Pitbull-Hündin bei der Pfotenhilfe versorgt wird. Dort wurde das Tier aufgepeppelt. Dem einstigen Hundebesitzer wurde das Tier nicht nur entzogen, sondern er musste sich vor dem Landesgericht Salzburg verantworten. Der Magistrat der Stadt Salzburg hat nämlich Strafanzeige erstattet. Im Verfahren versuchte sich der Mann dahingehend zu rechtfertigen, dass er dachte, dass ein Freund regelmäßig nach dem Tier schauen würde.

Nach drei Prozesstagen am Landesgericht Salzburg wurde der Täter daher am Montag zu drei Monaten bedingter Haft wegen Tierquälerei verurteilt (Strafrahmen §222: zwei Jahre). “Nur langsam konnten wir diese furchtbar arme Hündin, die der Täter wohl beinhart verdursten hätte lassen, wieder aufpäppeln. Zu Weihnachten wurde sie schließlich von einem Salzburger adoptiert, mit dem sie überallhin mitkommen und lange Spaziergänge machen darf – ein richtiges Weihnachts-Happy End”, freut sich Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler. “Wir haben Lissy nach dem ersten Prozesstag besucht und sind von ihr überglücklich und dankbar abgeschmust worden. Wie gefühllos, eiskalt und abgebrüht muss man sein, dass man einem leidensfähigen Lebewesen so etwas antun kann? Ich hoffe wirklich sehr, dass der Täter jetzt ein lebenslanges Tierhaltungsverbot bekommt, wozu die Stadt aufgrund der Verurteilung nun berechtigt ist. Aber bei zwei Jahren Strafrahmen für Tierquälerei und den massiven Vorstrafen hätte ich mir ein abschreckendes Urteil erwartet. So ein mildes Urteil wird niemand verstehen und es wundert mich dadurch auch nicht, dass Tierquälerei nach wie vor so häufig vorkommt. Tiere haben bei unseren Behörden leider bei weitem nicht den Wert, den sie verdienen. Sie fühlen wie wir, also muss Tierquälerei auch angemessen bestraft werden!”

Viele Fluggesellschaften verweigern die Beförderung von Tieren. Daher sollten sich auch Personen, die an Pauschalreisen interessiert sind und beispielsweise Hund und/oder Katze mitnehmen wollen, bereits vor der Buchung erkundigen, ob die Mitnahme von Vierbeinern möglich ist oder nicht. Einige Airlines bieten dies gegen einen saftigen Aufpreis an. Findet man keine Lösung, so sollte man sich ein alternatives Urlaubsziel, das beispielsweise mit dem Auto erreichbar ist, buchen, jedoch keinesfalls das Tier irgendwo aussetzen, was leider auch immer wieder passiert, oder gar unversorgt zu Hause lassen.

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