Über viele Jahre hinweg hat die Flughafen Wien AG die Baugenehmigung für die projektierte dritte Start- und Landebahn juristisch erkämpft. Seit 17. Feber 2020 hat man höchstrichterlich das ersehnte grüne Licht erteilt bekommen, jedoch kam dann Corona und die Bagger sind seither nicht gerollt. So schnell wird auch nicht gebaut werden.
Wie bei jeder Baugenehmigung gibt es auch beim Projekt dritte Piste eine so genannte Realisierungsfrist. Das bedeutet, dass innerhalb eines gewissen Zeitraums die Bauarbeiten begonnen und abschlossen werden. Unterlässt man dies, so läuft man Gefahr, dass die Erlaubnis verfällt und man gegebenenfalls neu ansuchen muss. Angesichts des Umstands, dass die Flughafen Wien AG acht Jahre lang um die rechtskräftige Freigabe vor Gericht streiten musste, wäre dieser Weg durchaus fragwürdig.
Der Vorstand von Österreichs Flughafen hat daher bei der zuständigen UVP-Behörde beantragt, dass aufgrund der langen Verfahrensdauer und dem wegen der Corona-Pandemie eingebrochenen Flugverkehr eben diese Realisierungsfrist verlängert wird. Vereinfacht ausgedrückt: Man will die dritte Piste bauen, jedoch wesentlich später als im Bescheid genehmigt.
Erst für das Jahr 2023 ist wieder ein deutlicher Anstieg des Flugverkehrs zu erwarten, die Prognose geht derzeit vom Erreichen von etwa 75 Prozent der Zahl an Flugbewegungen und mehr als 80% der Zahl an Passagieren, verglichen mit dem Rekordjahr 2019, aus.
Diese Entwicklungen machten es für den Flughafen Wien daher notwendig, bei der UVP-Behörde die Verlängerung der ursprünglich vorgesehenen Realisierungsfristen zu beantragen. So wird etwa auf Grundlage des entsprechenden Gutachtens beantragt, die ursprüngliche Realisierungsfrist für die erste Bauphase, die mit 31.12.2023 bestimmt war, neu auf 30.6.2033 festzulegen und die weiteren Fristen dementsprechend anzupassen.
Der Fristverlängerungsantrag basiert auf der Einschätzung des Gutachters, dass der Flugverkehr zukünftig weiter zunehmen und daher in den 2030er Jahren die Kapazitätsgrenze der derzeitigen Pistensystems erreicht werden wird.
Der Antrag unterstreicht auch, dass die FWAG auf Grundlage des unanfechtbaren Genehmigungsbescheids das Projekt 3. Piste weiter mit Nachdruck verfolgt. Die Fristverlängerung ermöglicht der Flughafen Wien AG den konkreten Baubeginn entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flugzahlen sowie der Wirtschaftlichkeit festzulegen, wobei heute noch kein konkreter Zeitpunkt für den Baubeginn angegeben werden kann.