Der umstrittene Ausbau des Münchener Flughafens mit einer dritten Startbahn ist erneut in die Schlagzeilen geraten – diesmal jedoch nicht durch politische Entscheidungen, sondern durch juristische Auseinandersetzungen.
Der Bund Naturschutz (BN) und mehrere betroffene Parteien haben Klage gegen das jüngst erteilte „ewige Baurecht“ für die dritte Startbahn eingereicht. Der Fall wird nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt, was das Thema erneut auf die politische und gesellschaftliche Agenda setzt. Trotz jahrelanger Diskussionen und einer schwierigen politischen Gemengelage scheint der Ausbau des Flughafens weiterhin ein zentrales Thema in Bayern zu bleiben.
Ein „ewiges Baurecht“ für die dritte Startbahn
Im Oktober 2024 wurde bekannt, dass die Regierung von Oberbayern dem Flughafen München unbefristetes Baurecht für die geplante dritte Startbahn erteilt hatte. Dies bedeutet, dass die Genehmigung, die ursprünglich im Jahr 2013 erteilt wurde und eigentlich im Jahr 2025 hätte auslaufen sollen, nun dauerhaft gültig bleibt. Die Regierung begründete diese Entscheidung mit der Tatsache, dass bereits vorbereitende Bauarbeiten in die Wege geleitet worden seien. Dazu gehören unter anderem der Ausbau des S-Bahn-Tunnels im Zusammenhang mit dem Erdinger Ringschluss, Erweiterungen des Straßennetzes im Osten des Flughafens sowie die Schaffung zusätzlicher Flugzeugparkpositionen im Bereich des Vorfeldes Ost.
Dieser Schritt kam jedoch für viele überraschend und sorgte für empörte Reaktionen seitens der Kritiker, die die Entscheidung als politisch und fachlich problematisch einstufen. Insbesondere das Argument der bayerischen Regierung, dass Maßnahmen wie der Ausbau von Straßen und Schienen als „Baubeginn“ der Startbahn gewertet werden, wurde scharf kritisiert. „Diese Maßnahmen haben nichts mit der Startbahn selbst zu tun und stellen daher keine rechtliche Grundlage für das ewige Baurecht dar“, erklärte Christine Margraf, die Vize-Landesbeauftragte des Bund Naturschutz, bei der Ankündigung der Klage.
Klage vor Gericht
Der Bund Naturschutz und weitere betroffene Parteien, darunter die Stadt Freising, der Landkreis Freising und die Gemeinde Berglern, haben gegen das „ewige Baurecht“ Klage eingereicht. Der BN argumentiert, dass sowohl die Entscheidung selbst als auch der Ausschluss der Öffentlichkeit bei diesem Verfahren rechtswidrig seien. Besonders kritisiert wird, dass Grundstückseigentümer, deren Ländereien unmittelbar vom Bau betroffen sind, nicht rechtzeitig in den Entscheidungsprozess einbezogen wurden. Auch die Stadt Freising sowie Anwohner, die sich durch das Projekt in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt sehen, haben sich dem rechtlichen Schritt angeschlossen.
„Dieser Vorgang fand unter völliger Ausschließung der Öffentlichkeit statt, was nicht nur demokratisch problematisch, sondern auch rechtlich bedenklich ist“, betonte Margraf. Der Bund Naturschutz fordert nun die Aufhebung der Entscheidung und eine Neubewertung des Vorhabens im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben. „Der Flughafen München ist nicht ungeschoren von rechtlichen Prüfungen“, erklärte Margraf weiter.
Eine ausführliche Klagebegründung wird in den kommenden Wochen erwartet. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in diesem Fall entscheiden wird, da die rechtlichen und politischen Aspekte der Entscheidung eine komplexe Gemengelage darstellen.
Politische Auseinandersetzungen und das Moratorium
Der Ausbau des Münchener Flughafens ist politisch seit jeher umstritten. Während die bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dem Ausbau grundsätzlich positiv gegenübersteht, gibt es in der Koalition auch klare Gegner des Projekts. Insbesondere die Freien Wähler lehnen das Projekt kategorisch ab, was dazu führte, dass im Koalitionsvertrag ein Moratorium vereinbart wurde. Dieses Moratorium legt fest, dass keine weiteren Schritte zur Realisierung der dritten Startbahn unternommen werden sollen, solange keine Einigung über das Projekt erzielt werden kann.
Für den Flughafen München selbst war das „ewige Baurecht“ zunächst ein Erfolg, zumal es den Planungen eine langfristige Perspektive gibt. Der Flughafen betonte jedoch, dass trotz der Genehmigung zur Erweiterung der Startbahn aktuell keine konkreten Baupläne vorliegen. Es sei zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen, die dritte Startbahn in naher Zukunft zu bauen. Dies steht im Einklang mit der politischen Realität, dass sich die Staatsregierung noch immer nicht auf eine gemeinsame Linie zur weiteren Entwicklung des Flughafens einigen konnte.
Auswirkungen auf Umwelt und Anwohner
Die Diskussion um die dritte Startbahn geht über juristische und politische Fragen hinaus. Kritiker des Projekts, darunter der Bund Naturschutz und viele Anwohner, warnen vor den erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Lebensqualität der Menschen in der Umgebung des Flughafens. Der Ausbau würde nicht nur den Lärm und die Luftverschmutzung in der Region erhöhen, sondern auch Auswirkungen auf die lokale Flora und Fauna haben. Das Projekt würde in ein Naturschutzgebiet eingreifen, was die Bedenken der Umweltorganisationen weiter verstärkt.
Gerade die betroffenen Anwohner, die sich durch die geplante dritte Startbahn in ihrer Lebensqualität eingeschränkt sehen, sind besorgt über die zunehmende Belastung durch Fluglärm und andere Umweltfaktoren. Auch der Verkehrsaufwand auf den angrenzenden Straßen und Schienen könnte sich durch den Ausbau erheblich erhöhen, was wiederum zu einer stärkeren Verkehrsbelastung führt.
Ein ungewisser Ausgang
Die Entscheidung über die dritte Startbahn am Flughafen München ist nach wie vor von zahlreichen offenen Fragen und politischen Unklarheiten geprägt. Der Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof wird entscheidend dafür sein, wie es mit dem Projekt weitergeht. Die Klage des Bund Naturschutz und anderer betroffener Parteien könnte den Ausbau vorerst verzögern oder sogar ganz verhindern, wenn das Gericht die Entscheidung für rechtswidrig erklärt. Auf der anderen Seite könnte eine Bestätigung des „ewigen Baurechts“ den Weg für den Ausbau ebnen, auch wenn dies auf politischer Ebene weiterhin umstritten bleibt.
Es ist abzuwarten, wie sich die rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen entwickeln. Der Streit um die dritte Startbahn bleibt ein komplexes und emotional besetztes Thema, das sowohl in Bayern als auch auf nationaler Ebene für Diskussionen sorgt.