Gebäude der EU-Kommission in Brüssel (Foto: Pixabay).
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Drohende Einschränkung von Fluggastrechten in der EU geplant

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Ein neuer Vorschlag auf EU-Ebene könnte die bestehenden Fluggastrechte, die seit über 20 Jahren in der Verordnung (EG) Nr. 261 festgelegt sind, erheblich beschneiden. Demnach sollen Entschädigungen für Flugverspätungen künftig erst ab einer Wartezeit von fünf, neun oder zwölf Stunden gezahlt werden, abhängig von der Flugdistanz. Die polnische EU-Ratspräsidentschaft strebt laut Informationen von AirHelp eine Einigung bis Anfang Juni an.

Die „Association of Passenger Rights Advocates“ (APRA) und das Fluggastrechtportal AirHelp warnen eindringlich vor diesen geplanten Änderungen. Sie befürchten, daß dadurch die Zahl der entschädigungsberechtigten Passagiere um bis zu 85 Prozent sinken könnte. Aktuell haben ohnehin nur weniger als zwei Prozent aller EU-Fluggäste Anspruch auf eine Kompensation bei Flugstörungen. Zudem argumentieren die Organisationen, daß eine solche Regelung den Anreiz für Fluggesellschaften verringern würde, Verspätungen zu vermeiden, was in Zukunft zu mehr unregulierten Störungen führen könnte.

Kritisiert wird auch das Vorgehen des Europäischen Rates, der unter polnischer Führung den Reformprozeß beschleunigen und möglicherweise die üblichen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament umgehen will. Tomasz Pawliszyn, Präsident von APRA und CEO von AirHelp, bemängelt dieses Vorgehen als Untergrabung der demokratischen Mitgesetzgebung und mangelnde Transparenz gegenüber den Verbrauchern. Er fordert die Beibehaltung der bestehenden Drei-Stunden-Regel für Entschädigungsansprüche.

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