Flughafen Lissabon (Foto: Pixabay).
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Drohende Streiks am Flughafen in Portugal: Reisende müssen mit erheblichen Einschränkungen rechnen

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Reisende, die diesen Sommer nach Portugal oder innerhalb des Landes fliegen möchten, müssen sich auf geplante Streiks von Flughafenmitarbeitern einstellen. Gewerkschaften, die das Bodenpersonal an allen großen portugiesischen Flughäfen vertreten, haben Arbeitsniederlegungen über fünf Wochenenden hinweg angekündigt. Diese beginnen Ende Juli und dauern den gesamten August 2025 an. Zusätzlich wird das Kabinenpersonal der Fluggesellschaft SATA Air Açores im Juli eine separate, einwöchige Streikaktion durchführen, die den Flugverkehr zwischen den Inseln der Azoren betreffen wird.

Die Streiks des Bodenpersonals, das unter der Firmierung SPdH/Menzies (vormals Groundforce) tätig ist, werden aus mehreren Gründen durchgeführt. Hauptanliegen sind Basislöhne, die Berichten zufolge unter dem nationalen Mindestlohn Portugals liegen. Hinzu kommen die Nichtzahlung vereinbarter Zuschläge für Nachtschichten und unsoziale Arbeitszeiten sowie der Zugang zu Mitarbeiterparkplätzen gemäß früheren Vereinbarungen. Ein weiterer Streitpunkt ist die Nichteinhaltung eines Memorandums of Understanding, das Gehaltserhöhungen bis 2026 und eine Nachzahlung von 2,5 Millionen Euro nach dem Übergang von Groundforce zu Menzies zusagte. Diese Arbeitsniederlegungen sollen alle Flughäfen auf dem portugiesischen Festland und den Inseln betreffen, einschließlich Lissabon, Porto, Faro, Funchal und Porto Santo. Der erste Streik ist für Freitag, den 25. Juli 2025, um 00:00 Uhr bis Montag, den 28. Juli 2025, um 23:59 Uhr angesetzt. Vier weitere Streikwochenenden im August folgen, deren genaue Termine noch bekanntgegeben werden.

Die Streiks des Kabinenpersonals von SATA Air Açores finden vom Freitag, 18. Juli 2025, bis Donnerstag, 24. Juli 2025, statt und wirken sich auf Inlandsflüge innerhalb der Azoren aus. Betroffen sind Routen zu Inseln wie São Miguel, Terceira, Pico und Faial. Diese Arbeitsniederlegungen können zu verschiedenen Beeinträchtigungen für Reisende führen, darunter Verspätungen beim Einchecken, bei der Gepäckabfertigung und beim Flugzeugservice, was längere Warteschlangen und mögliche verspätete Abflüge zur Folge haben kann. Auch Flugstreichungen oder Konsolidierungen von Flügen durch Fluggesellschaften sind möglich, falls die Personalstärke nicht ausreicht. Verspätungen am Boden könnten zudem zu verpaßten Anschlüssen und Problemen bei der Gepäckausgabe führen.

Reisende sollten sich auf diese möglichen Störungen vorbereiten, indem sie ihren Flugstatus regelmäßig vor Abflug überprüfen und sich für Benachrichtigungen ihrer Fluggesellschaft anmelden. Es wird empfohlen, frühzeitig am Flughafen einzutreffen, online einzuchecken und, wenn möglich, nur Handgepäck mitzuführen. Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste bei Flugstreichungen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Umbuchung. Bei Verspätungen von über drei Stunden kann unter Umständen eine Entschädigung fällig werden, es sei denn, die Fluggesellschaft kann außergewöhnliche Umstände nachweisen. Streiks von Flughafenbodenpersonal und Flugpersonal fallen in der Regel nicht unter diese Ausnahmeregelung, wodurch Entschädigungsansprüche bestehen können, was jedoch im Einzelfall zu prüfen ist. Es wird geraten, alle Belege für Verpflegung, Unterkunft und Transportkosten, die durch Verzögerungen entstehen, aufzubewahren, um gegebenenfalls eine Erstattung zu beantragen.

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