Flughafen Lissabon (Foto: Pixabay).
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Drohende Streiks des Bodenpersonals in Portugal und Spanien

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In Portugal und Spanien stehen Reisende in den Sommermonaten vor möglichen Einschränkungen im Flugverkehr. Die portugiesischen Gewerkschaften haben das Bodenpersonal der Abfertigungsfirma Menzies an fünf Wochenenden im Juli und August zum Streik aufgerufen. In Spanien wiederum hat die Gewerkschaft UGT Arbeitsniederlegungen des Bodenpersonals der Ryanair-Tochter Azul Handling angekündigt, die sich wöchentlich von Mitte August bis Ende Dezember fortsetzen sollen. Diese Streiks fallen in die Hauptreisezeit und könnten erhebliche Verzögerungen und Flugausfälle verursachen.

Fluggäste müssen sich auf längere Wartezeiten bei Check-in und Gepäckabgabe einstellen, da Personalengpässe an den Flughäfen zu Staus führen können. Die Fluggasrechtsexpertin Nina Staub vom Unternehmen AirHelp weist darauf hin, daß Reisende, die ihren Flug aufgrund von langen Warteschlangen verpassen, keinen Anspruch auf Entschädigungen haben. Die rechtliche Situation bezüglich Entschädigungszahlungen unterscheidet sich je nach Land. In Portugal gelten die Streiks des Flughafenpersonals als „außergewöhnliche Umstände“, die außerhalb des Einflusses der Fluggesellschaft liegen. Entsprechend haben Passagiere dort keinen Anspruch auf Kompensation.

Anders verhält es sich in Spanien, da Azul Handling eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Ryanair ist. Da die Fluggesellschaft in diesem Fall selbst für den Streik verantwortlich ist, müssen betroffene Fluggäste bei Verspätungen oder Annullierungen Entschädigungszahlungen erhalten, deren Höhe sich nach der Distanz der Flugstrecke richtet. Die Höhe der Entschädigung kann laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung EG 261 bis zu 600 Euro pro Person betragen.

Unabhängig von der Entschädigung haben Reisende in beiden Ländern Anspruch auf Ersatzleistungen, wenn ihr Flug mehr als fünf Stunden Verspätung hat. Fluggesellschaften müssen dann eine alternative Beförderung oder eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises anbieten. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden muß die Airline zudem für Mahlzeiten, Getränke und Kommunikation sorgen. Bei längeren Wartezeiten ist sie auch zur Bereitstellung einer Unterkunft und des Transports dorthin verpflichtet.

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