Flughafen Palma de Mallorca (Foto: Robert Spohr).
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Drohender Streik am Flughafen Palma de Mallorca: Passagiere müssen mit Störungen rechnen

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Mitten in der sommerlichen Hochsaison droht am Flughafen Son Sant Joan in Palma de Mallorca ein Streik des Flughafenpersonals. Die Gewerkschaft UGT Baleares hat für Freitag, den 25. Juli, eine erste Warnkundgebung auf dem Flughafengelände von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr angekündigt. Sollte es zu keiner Einigung mit dem Flughafenbetreiber Aena kommen, könnten weitreichende Flugausfälle und Verspätungen die Folge sein, wovon insbesondere deutsche Passagiere betroffen wären. Allein im Juli 2024 reisten fast 635.000 Passagiere von Deutschland nach Palma, im August sogar 646.000.

Laut Nina Staub, Fluggastrechtsexpertin beim Travel-Tech-Unternehmen AirHelp, haben Fluggäste im Falle eines solchen Streiks jedoch keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro. Streiks des Flughafenpersonals werden als außergewöhnlicher Umstand eingestuft, da die Probleme außerhalb des Einflußbereichs der Fluggesellschaft liegen. Dies dürfte bei den betroffenen Reisenden für zusätzliche Frustration sorgen, da sie trotz erheblicher Unannehmlichkeiten keine finanzielle Entschädigung erhalten. Der Juli und August sind die Hauptreisemonate für Mallorca, was die Auswirkungen eines Streiks zusätzlich verschärfen würde.

Dennoch haben Passagiere, die von Flugausfällen betroffen sind, ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. Fluggesellschaften sind in der Regel verpflichtet, eine Umbuchung auf einen alternativen Flug anzubieten. Falls die Airline nicht von sich aus tätig wird oder keine geeignete Alternative anbieten kann, dürfen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Es wird jedoch dringend angeraten, solche Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge nicht ohne vorherige Absprache mit der Airline durchzuführen, um die Kostenerstattung zu gewährleisten.

Zusätzlich müssen die ausführenden Airlines bei Verspätungen von über zwei Stunden die Passagiere am Flughafen mit Mahlzeiten und Getränken versorgen und die Möglichkeit für zwei Telefonate oder den Versand von zwei E-Mails bieten. Sofern notwendig, müssen die Fluggesellschaften auch eine Unterkunft sowie den Transport dorthin bereitstellen. Es ist in jedem Fall ratsam, diese Versorgungsleistungen bei der Fluggesellschaft einzufordern und alle Quittungen für Mahlzeiten, Erfrischungen, alternative Reisen und Unterkünfte aufzubewahren, um eine spätere Kostenerstattung zu ermöglichen. Streiks des Flughafenpersonals, im Gegensatz zu Streiks des Airline-Personals, befreien die Fluggesellschaften von der Kompensationspflicht nach der EG-Verordnung 261/2004.

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