“Drohnenführerschein” nun erforderlich

Drohnen erfreuen sich steigender Beliebtheit (Foto: Pixabay).
Drohnen erfreuen sich steigender Beliebtheit (Foto: Pixabay).

“Drohnenführerschein” nun erforderlich

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Die bisher nationalstaatlich geregelten und unterschiedlichen Vorgaben werden vereinfacht, harmonisiert und in Österreich kostengünstiger gestaltet. Die Einteilung der Drohnen erfolgt in drei Kategorien. Die relevante Kategorie für den Privatanwender nennt sich künftig „open“. Dafür muss ein ununterbrochener Sichtkontakt zur Drohne ohne technische Hilfsmittel gegeben sein, es darf maximal bis 120 m über Grund geflogen werden und das Fluggerät darf nicht schwerer als 25 kg sein. Drohnen unter 250 g, die über keine Kamera verfügen, müssen nicht registriert werden. 

Neben der Kategorie „open“ bestehen für den Betrieb größerer Drohnen weitere Kategorien „specific“ und „certified“. Die „specific“- Kategorie erlaubt Flüge außerhalb der Sichtweite, Flüge mit Drohnen über 25 kg oder Flüge mit Drohnen über vier kg im besiedelten Gebiet. Anwendungsfälle für diese Kategorie können Kameraflüge über Städten oder die Befliegung von Infrastruktur sein. In die Kategorie „certified“ werden künftig auch Drohnenflüge mit Passagieren an Bord fallen, Lufttaxis gehören zu dieser Kategorie. Das genaue Regelwerk für diese Kategorie ist derzeit auf europäischer Ebene noch in Ausarbeitung, die Bestimmungen werden sich an jenen für die bemannte Luftfahrt orientieren. 

„Die eine oder andere Drohne ist auch dieses Jahr bestimmt unter dem Christbaum gelegen. Um einen verantwortungsvollen Umgang mit dem neuen Gerät und einen sicheren Luftraum zu gewährleisten, setzen wir mit den neuen Regelungen auf Aufklärung und Transparenz“, so Luftfahrtstaatssekretär Magnus Brunner und meint weiter: „Damit wird es einfacher und günstiger eine Drohne zu fliegen – die notwendigen Schritte sind rasch online zu erledigen und wesentlich günstiger als die bisher fälligen Gebühren. Hat man den Drohnenführerschein absolviert und die Drohne registriert, kann man damit im gesamten EU-Raum fliegen.“

„Mit der Online-Registrierung für Drohnenbetreiber und dem Drohnenführerschein für Drohnenpiloten wird das Fliegen mit Drohnen im österreichischen Luftraum künftig einfacher und günstiger. Gleichzeitig wird durch den Drohnenführerschein sichergestellt, dass Drohnenpiloten auch das nötige Fachwissen für den Betrieb ihres unbemannten Luftfahrzeuges mitbringen. Registrierung und Drohnenführerschein sind nach erfolgreicher Absolvierung künftig sofort verfügbar. Über die Plattform dronespace.at ermöglichen wir somit einen unbürokratischen und raschen, aber auch sicheren Weg zum Fliegen mit Drohnen“, sagt Austro Control-Geschäftsführerin Valerie Hackl. 

Registrierung und Drohnenführerschein ab 31.12.2020

Für Betreiber einer Drohne beginnt der Weg zum sicheren Fliegen ab 31.12.2020 mit der Registrierung unter dronespace.at. Es genügt eine einmalige Registrierung, die Kosten dafür belaufen sich auf 31,20€ (inkl. Ust), das vergebene Kennzeichen muss auf sämtlichen Fluggeräten angebracht werden. Nach drei Jahren ist eine Erneuerung der Registrierung erforderlich. Die Drohnen müssen außerdem verpflichtend versichert werden.

Im zweiten Schritt müssen Drohnenpiloten künftig einen Drohnenführerschein absolvieren, den sie beim Drohnenfliegen mit sich führen müssen. Das Training dafür ist auf dronespace.at möglich. Kenntnisse sind unter anderem in den Bereichen Luftfahrtrecht, betriebliche Verfahren und Allgemeinwissen zum Thema Drohnen erforderlich. Der Test soll das Sicherheitsbewusstsein fördern. Es geht dabei um Fragen wie: Wo darf ich fliegen, wie hoch darf ich mit der Drohne steigen, wo ist das Fliegen strengstens verboten oder welcher Abstand zu Unbeteiligten muss eingehalten werden? Dieser Kompetenznachweis muss in Form eines Online-Multiple-Choice-Tests, bestehend aus 40 Fragen, erbracht werden und wird ebenfalls ab morgen möglich sein.

Der Drohnenführerschein kann nach positivem Abschluss sofort ausgedruckt oder als pdf-Dokument mitgeführt werden, er gilt für fünf Jahre. Der Online-Vorbereitungskurs und der Online-Test sind kostenfrei.

Modellflug

Der Betrieb von Modellflugzeugen (auch auf Modellflugplätzen) wird ab 31.12.2020 ebenso vom europäischen Regulativ erfasst. Das heißt, dass sich auch Betreiber von Flugmodellen registrieren müssen.

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