Eine Drohnensichtung hat am Montagnachmittag am Frankfurter Flughafen zu einer kurzzeitigen Einstellung des Flugbetriebs geführt. Nachdem ein Pilot die Drohne gemeldet hatte, wurden vier ankommende Flugzeuge umgeleitet. Gemäß den Sicherheitsbestimmungen des Flughafenbetreibers Fraport wird in solchen Fällen der Flugbetrieb für 30 Minuten unterbrochen.
Eine Sprecherin von Fraport bestätigte, daß die Maßnahme aus Sicherheitsgründen ergriffen wurde. Da es innerhalb der halben Stunde zu keinen weiteren Sichtungen gekommen sei, wurde der Flugbetrieb wieder freigegeben. Die umgeleiteten Maschinen konnten im Anschluß wieder planmäßig den Anflug auf den Flughafen Frankfurt antreten. Die Flugzeuge wurden unter anderem zu nahegelegenen Flughäfen wie Köln/Bonn oder Stuttgart umgeleitet, um die Sicherheit der Passagiere und des Flugverkehrs zu gewährleisten.
Drohnensichtungen in der Nähe von Flughäfen sind keine Seltenheit und können den Flugbetrieb erheblich stören. Zwischenfälle mit unbemannten Flugobjekten haben in der Vergangenheit bereits zu längeren Schließungen von Flughäfen geführt, wie beispielsweise am Londoner Flughafen Gatwick im Jahr 2018, als der Flugverkehr für fast 36 Stunden zum Erliegen kam. In Deutschland gelten strenge Vorschriften für den Betrieb von Drohnen in der Nähe von Flughäfen; eine Flugverbotszone von 1,5 Kilometern rund um Flughäfen ist einzuhalten.
Die schnelle Reaktion der Flugsicherung und des Flughafenbetreibers ist entscheidend, um größere Störungen und Risiken zu vermeiden. Der Vorfall in Frankfurt zeigt, wie wichtig es ist, bei Drohnensichtungen sofort zu handeln, auch wenn dadurch temporär Flugzeuge umgeleitet werden müssen. Die Sicherheit des Luftraums hat hierbei oberste Priorität.