Am Flughafen Hannover-Langenhagen ist der Flugbetrieb in der Nacht zum Dienstag wegen der Sichtung einer unidentifizierten Drohne vorübergehend eingestellt worden. Wie eine Unternehmenssprecherin bestätigte, mussten die Start- und Landebahnen zwischen etwa 4:00 Uhr und 5:20 Uhr mehrfach kurzfristig gesperrt werden.
Infolge der Sicherheitsmaßnahmen starteten sechs Passagierflugzeuge des Ferienreiseverkehrs mit Verspätung. Zudem musste eine aus Paris kommende Frachtmaschine zu einem Ausweichflughafen umgeleitet werden. Seit den Morgenstunden läuft der Betrieb wieder ohne Einschränkungen.
Die zuständigen Behörden haben Ermittlungen zur Herkunft und zum Betreiber des unbemannten Luftfahrzeugs aufgenommen. Während die Flughafengesellschaft für Details zu den Hintergründen auf die Bundespolizei verwies, gab diese zunächst keine Stellungnahme zum Ermittlungsstand ab. Die Identifizierung von Drohnennutzern im Umfeld von Verkehrsflughäfen erweist sich für die Sicherheitskräfte regelmäßig als schwierig, da die Fluggeräte oft nach kurzer Zeit wieder verschwinden und die Bediener aus der Distanz agieren.
Der Vorfall reiht sich in eine Serie von Sicherheitsproblemen an deutschen Verkehrsflughäfen ein. Erst wenige Tage zuvor, in der Nacht zum 5. August 2026, war am Flughafen Leipzig/Halle eine mit Sprengstoff und Zünder präparierte Drohne nahe ukrainischer Frachtmaschinen entdeckt worden. In jenem Fall hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr übernommen. Ob ein Zusammenhang zwischen den Geschehnissen in Leipzig und der Drohnensichtung in Hannover besteht, ist derzeit Gegenstand der behördlichen Prüfungen.
Luftfahrtexperten und Branchenvertreter mahnen angesichts der wiederholten Störungen eine rasche Aufrüstung der Detektions- und Abwehrsysteme an deutschen Verkehrsflughäfen an. Die Unterbrechung des Flugbetriebs verdeutlicht die Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen durch handelsübliche oder modifizierte Drohnen. Neben den finanziellen Ausfällen für Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das unschädlich Machen von Fluggeräten im Nahbereich von Landebahnen weiterhin in der Diskussion.