Drohne (Foto: Riegl).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Drohnensichtungen legen Flugbetrieb in Dänemark lahm

Werbung

Nachdem bereits am vergangene Woche Drohnen in der Nähe der Flughäfen Kopenhagen und Oslo gesichtet wurden, kam es zwei Tage später erneut zu Vorfällen im skandinavischen Luftraum. Aufgrund von Drohnenaktivitäten mußte der Flughafen Aalborg im Norden Dänemarks, einer der größten des Landes, vorübergehend geschlossen werden. Kurz darauf wurden weitere Drohnensichtungen an den Flugplätzen Esbjerg und Sønderborg sowie an einem Luftwaffenstützpunkt gemeldet. Solche Vorfälle führen regelmäßig zu massiven Beeinträchtigungen im Flugverkehr.

Die wiederholten Drohnensichtungen haben erhebliche Auswirkungen auf den Flugbetrieb. Bereits am Montag mußten in Kopenhagen, einem der größten Drehkreuze Skandinaviens, 100 Flüge gestrichen und 31 Flüge umgeleitet werden. Diese Drohnenwarnungen gelten als schwerwiegende Störungen der öffentlichen Sicherheit und führen dazu, daß die Flughäfen den Betrieb aus Sicherheitsgründen umgehend einstellen müssen. Die Behörden untersuchen derzeit die Hintergründe der Vorkommnisse. Im vergangenen Jahr gab es ähnliche Vorfälle an mehreren europäischen Flughäfen, die die Verletzlichkeit des zivilen Luftverkehrs gegenüber unbefugten Drohnen unterstrichen.

Fluggäste, die von den daraus resultierenden Flugausfällen und Verspätungen betroffen sind, haben nach Auskunft von Nina Staub, Fluggastrechtsexpertin bei AirHelp, keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Da Drohnensichtungen als außergewöhnliche Umstände gelten und außerhalb des Einflußbereichs der Fluggesellschaften liegen, entfällt der Anspruch auf die Entschädigung von bis zu 600 Euro. Trotzdem haben die betroffenen Passagiere Anspruch auf Ersatzleistungen. Die Fluggesellschaften müssen entweder eine alternative Beförderung anbieten oder den vollen Flugpreis erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden sind die Airlines zudem verpflichtet, Mahlzeiten, Getränke und Kommunikationsmöglichkeiten am Flughafen bereitzustellen. Sollte sich die Beförderung auf den nächsten Tag verschieben, muß die Fluggesellschaft eine Unterkunft und den Transfer dorthin organisieren. Fluggästen wird geraten, alle Quittungen aufzubewahren, um eine Rückerstattung der entstandenen Kosten bei der Airline geltend machen zu können.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung