Der Deutsche Reiseverband bereitet eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor und behauptet, dass diese keine Hilfe geleistet habe. In einer Medienmitteilung schreibt man, dass die Entscheidung der Staatsspitze „instinktlos gegen die Reisewirtschaft ein Fehler“ ist. Diese müsse unbedingt korrigiert werden.
Die Reisebranche ist derzeit in den „Lockdown-Entschädigungen“ nicht berücksichtigt. Der DRV vertritt aber die Ansicht, dass die Aufforderung der Regierung von touristischen Reisen – auch im Inland – Abstand zu nehmen den selben Zweck erfüllt wie ein „staatlich angeordneter Lockdown für Reisebüros, Reiseveranstalter und die vielen touristischen Dienstleister“.
Nun bereitet der Verband keine Klage vor, denn man will sich „den Schlag ins Gesicht von Reisebüros, Reiseveranstaltern und touristischen Dienstleistern“ nicht „gefallen lassen“. Konkret wirft der DRV sogar „unterlassene Hilfeleistung“ vor.