Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat eine weitreichende Entscheidung für den operativen Betrieb am Flughafen Düsseldorf getroffen und die Klage des Bodenabfertigungsunternehmens Aviapartner gegen das Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Mit dem Urteil vom 5. März 2026 bestätigte der zuständige Senat die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung für die Bodenabfertigungsdienste am größten Airport des Landes in vollem Umfang.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hatte bereits im Dezember 2022 drei Lizenzen für die Abwicklung von Passagier- und Flugzeugabfertigungen an die Unternehmen Wisag, AAS und Acciona vergeben. Aviapartner, das zuvor jahrelang als Dienstleister am Standort tätig war, sah sich in dem Auswahlverfahren benachteiligt und rügte angebliche Verfahrensfehler sowie eine fehlerhafte Bewertung der Angebote. Das Gericht folgte dieser Argumentation im Hauptsacheverfahren jedoch nicht und stellte fest, dass die Vergabe im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der Bodenabfertigungsverordnung erfolgte. Diese Entscheidung beendet eine jahrelange Phase der juristischen Ungewissheit für den Flughafenstandort und die beteiligten Dienstleister. Für Aviapartner bedeutet die Niederlage einen weiteren wirtschaftlichen Rückschlag, da sich das Unternehmen bereits in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung befindet.
Rechtliche Grundlagen und der Weg durch die Instanzen
Der Rechtsstreit nahm seinen Anfang im Januar 2023, kurz nachdem die neue Lizenzperiode durch das Ministerium offiziell verkündet worden war. In Deutschland ist der Markt für Bodenabfertigungsdienstleistungen an Flughäfen durch die Bodenabfertigungsverordnung (BADV) reguliert, die sicherstellt, dass an großen Standorten ein wettbewerbsorientiertes Umfeld herrscht. Für den Flughafen Düsseldorf sind drei Konzessionen für die sogenannten bodengebundenen Dienste vorgesehen, die unter anderem das Be- und Entladen der Flugzeuge, die Gepäckabfertigung sowie den Transport von Passagieren und Crews auf dem Vorfeld umfassen.
Aviapartner hatte gegen die Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren geklagt und parallel dazu ein Eilverfahren eingeleitet, um den Vollzug der Neuzulassungen zu stoppen. Bereits im März 2023 erlitt das Unternehmen jedoch eine erste Niederlage, als das Oberverwaltungsgericht den Eilantrag ablehnte. Das Gericht sah damals schon keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache. Mit dem nun vorliegenden Urteil im Hauptsacheverfahren (Az. 20 D 10/23.AK) hat der Senat die vorläufige Einschätzung untermauert und klargestellt, dass die Auswahlkriterien transparent und diskriminierungsfrei angewendet wurden. Rechts- oder Verfahrensfehler konnten nicht nachgewiesen werden, was die Position des Landes Nordrhein-Westfalen als vergebende Stelle stärkt.
Bedeutung für die Standortstabilität am Flughafen Düsseldorf
Für den Flughafen Düsseldorf ist das Urteil von erheblicher Bedeutung für die Planungssicherheit. Bodenabfertigungsdienste sind das Rückgrat des täglichen Flugbetriebs; Verzögerungen oder Qualitätsmängel in diesem Bereich führen unmittelbar zu Flugverspätungen und beeinträchtigen das Passagiererlebnis. Durch die Bestätigung der Konzessionen für Wisag, AAS und Acciona ist nun klar definiert, welche Akteure in den kommenden Jahren für die Abwicklung des Verkehrs verantwortlich zeichnen.
Wisag, einer der größten deutschen Dienstleister in diesem Segment, begrüßte das Urteil über seine rechtlichen Vertreter. Die Kanzlei DLA Piper, die Wisag im Verfahren begleitete, betonte, dass die Entscheidung wichtige Rechtssicherheit für künftige Ausschreibungsprozesse nach der Bodenabfertigungsverordnung schaffe. Die Komplexität solcher Vergaben ist hoch, da sie nicht nur wirtschaftliche Aspekte, sondern auch operative Leistungsfähigkeit, Sicherheitsstandards und soziale Kriterien berücksichtigen müssen. Das Gerichtsurteil gibt den Behörden künftig einen verlässlicheren Leitfaden an die Hand, wie solche Auswahlentscheidungen rechtssicher begründet werden können.
Wirtschaftliche Krise bei Aviapartner
Die juristische Niederlage trifft Aviapartner in einer ohnehin prekären wirtschaftlichen Situation. Das Unternehmen, das international als einer der führenden Bodenabfertiger agiert, hatte zuletzt ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Der Verlust der Konzession am Standort Düsseldorf, einem der wichtigsten deutschen Flughäfen, wiegt schwer. Bodenabfertigung ist ein kapitalintensives Geschäft mit geringen Margen, bei dem die Volumina der abgefertigten Flugzeuge entscheidend für die Profitabilität sind.
Ohne die langfristige Perspektive einer Lizenz am Standort Düsseldorf schwinden für das Unternehmen die Optionen, den Betrieb in der Region aufrechtzuerhalten. Branchenkenner weisen darauf hin, dass die Insolvenz in Eigenverwaltung zwar den Versuch einer Sanierung darstellt, das Wegbrechen eines Kernmarktes diesen Prozess jedoch massiv erschwert. Die Wettbewerber Wisag, AAS und Acciona haben unterdessen ihre Kapazitäten am Standort bereits gefestigt und bereiten sich auf die steigenden Passagierzahlen der kommenden Reisesaison vor.
Auswirkungen auf den Wettbewerb im Bodenverkehr
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat Signalwirkung über Düsseldorf hinaus. Viele deutsche Flughäfen stehen regelmäßig vor der Herausforderung, Lizenzen neu vergeben zu müssen, wenn die gesetzlichen Laufzeiten enden. Die Bestätigung des Münsteraner Urteils zeigt, dass die staatlichen Stellen über einen erheblichen Beurteilungsspielraum verfügen, solange das Verfahren formal korrekt abläuft. Für Fluggesellschaften, die am Flughafen Düsseldorf operieren, bedeutet das Ende des Rechtsstreits eine stabilere Partnerschaft mit ihren Abfertigungsdienstleistern.
Ein funktionierender Wettbewerb zwischen drei Anbietern am Standort soll eigentlich dafür sorgen, dass die Preise für die Airlines moderat bleiben und gleichzeitig die Dienstleistungsqualität hochgehalten wird. Kritiker des aktuellen Systems bemängeln oft, dass die BADV zu komplizierten juristischen Auseinandersetzungen führe, die den Betrieb lähmen könnten. Das nun gesprochene Urteil wirkt diesem Vorwurf entgegen, indem es die Letztentscheidungsbefugnis der Verwaltung bei fachlich fundierten Auswahlprozessen schützt. Solange keine offensichtlichen Willkürentscheidungen vorliegen, bleibt der behördliche Spielraum gewahrt.
Zukunftsperspektiven für künftige Vergaben
Juristen und Branchenexperten werden die schriftliche Urteilsbegründung genau analysieren, um Erkenntnisse für künftige Ausschreibungen zu gewinnen. Die Bodenabfertigungsverordnung steht seit Jahren im Fokus von Diskussionen über eine mögliche Liberalisierung oder strengere staatliche Kontrolle. Das aktuelle Urteil bestätigt das bestehende System und die Vorgehensweise des Verkehrsministeriums in Nordrhein-Westfalen.
Für die Mitarbeiter am Flughafen Düsseldorf bedeutet die gerichtliche Klärung ebenfalls ein Ende der Ungewissheit bezüglich ihrer Arbeitgeberstrukturen. Bei einem Wechsel der Dienstleister greifen oft komplizierte Personalübergangsregelungen, die durch langwierige Rechtsstreitigkeiten verkompliziert werden können. Mit der Rechtskraft des Urteils können Wisag, AAS und Acciona nun langfristige Investitionen in Gerät und Personal am Standort tätigen, was letztlich der Leistungsfähigkeit des gesamten Flughafens zugutekommt. Der Fall zeigt deutlich, wie eng rechtliche Rahmenbedingungen und die operative Effizienz kritischer Infrastrukturen miteinander verwoben sind.