Airbus A321P2F (Foto: Mario Caruana / MAviO News).
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EASA hat sich verrechnet: A321P2F-Anordnung wieder zurückgezogen

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Eigentlich dienen so genannte Lufttüchtigkeitsanweisungen, die von Zivilluftfahrtbehörden herausgegeben, der Sicherheit. Der Easa ist aber ein schwerwiegender Berechnungsfehler in Sachen Airbus A321P2F unterlaufen. Dieser führte nun dazu, dass die Anweisung zurückgezogen werden musste.

Eigentlich sollten die Betreiber von Umbaufrachtern des Typs Airbus A321P2F zu genauen Inspektionen der Rümpfe verpflichtet werden. Allerdings hat sich die Easa bei der Berechnung des Zeitrahmens gehörig verrechnet. Offiziellen Angaben nach hat man versehentlich eine falsche Formel verwendet. Um weitere Verwirrungen ausschließen zu können, hat man nun die gesamte Lufttüchtigkeitsanweisung ersatzlos zurückgezogen.

Zur Entscheidung beigetragen haben auch Untersuchungen, die Airbus und die Elbe Flugzeugwerke durchgeführt haben. Diese haben gezeigt, dass der Zeitrahmen für Inspektionen aufgrund des Einsatzes als Frachtflugzeuge nur minimal von den Passagierflugzeugen abweicht. Es besteht keine Notwendigkeit dermaßen enge Intervalle, wie sie von der Easa ursprünglich angeordnet wurden, einzuhalten. Eine Lufttüchtigkeitsanweisung vom 7. Dezember 2022, die bereits umgesetzt wurde, ist daher völlig ausreichend.

Die Easa sah das ursprünglich anders, denn mit AD von 12. September 2023 hatte man wesentlich strengere Inspektionen der Rümpfe der A321P2F angeordnet. Die Berechnungen hätten gezeigt, dass bei Verwendung als Frachter möglicherweise frühzeitig Risse entstehen könnten. Bei den Berechnungen hat man aber irrtümlich eine fehlerhafte Formel verwendet. Es zeigte sich nun, dass das Risiko von Ermüdungserscheinungen nicht nennenswert vom Einsatz als Passagierflugzeuge abweicht. Die Easa hat die Anordnung wieder zurückgezogen.

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