ATR 72-600 (Foto: Jan Gruber).
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EASA verhängt Flugverbot für tunesische Fluggesellschaft

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Die Europäische Agentur für Flugsicherheit EASA hat ein Flugverbot gegen die tunesische Fluggesellschaft Tunisair Express verhängt. Die Regionaltochter der staatlichen Fluggesellschaft Tunisair darf ab sofort den Luftraum der Europäischen Union nicht mehr nutzen.

Die Maßnahme ist die Folge einer Entscheidung der europäischen Behörden, die Tunisair Express auf die sogenannte EU-Flugsicherheitsliste gesetzt haben. Diese Liste umfaßt Fluggesellschaften, bei denen erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen. Solche Einschränkungen werden üblicherweise bei festgestellten Mängeln in der Wartung oder der behördlichen Aufsicht verhängt.

Von dem Flugverbot sind vor allem die Verbindungen nach Italien betroffen, darunter die Routen nach Palermo, Neapel und Catania, sowie die Flüge nach Malta. Die beiden Flugzeuge des Typs ATR 72-600, die für die tunesische Airline im Einsatz sind, dürfen ihren Flugbetrieb innerhalb des Landes nach Djerba und Tozeur jedoch fortsetzen.

Die Muttergesellschaft Tunisair ist von der Entscheidung der EASA nicht betroffen und darf weiterhin in die Europäische Union fliegen. Das Flugverbot gegen ihre Regionaltochter unterstreicht die strengen Sicherheitsauflagen, die in Europa für den kommerziellen Luftverkehr gelten.

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