Low-Coster Easyjet arbeitet unter Hochdruck daran, seine EU-Fluglizenz rechtlich abzusichern. Das kostete schon den ersten britischen Aktionären das Stimmrecht.
Die Brexit-Einigung trat am 1. Januar des neuen Jahres vorläufig in Kraft. Somit ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union, auch nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion. Dies könnte einigen Fluggesellschaften zum Verhängnis werden. Denn innerhalb der EU darf nur fliegen, wer zu mehr als 50 Prozent im Eigentum und unter Kontrolle von EU-Ansässigen ist. Das geht sich bei Easyjet nicht ganz aus. Der Billig-Flieger gehört derzeit nur zu 47,35 Prozent Aktionären aus der EU.
Um die 50-Prozent-Schwelle zu überschreiten, könnte die Airline in einem nächsten Schritt Anteilseigner zwingen, ihre Papiere an Investoren aus der EU zu verkaufen, wie das Nachrichtenmagazin Handelsblatt schreibt. Doch nicht nur Easyjet muss sich mit diesem Problem herumschlagen. Auch Ryanair, der britisch-spanische Luftfahrtkonzern IAG und die ungarische, aber in London börsennotierte Billigairline Wizz müssen verhindern, dass sie nach dem Brexit das Recht zu Flügen innerhalb der EU verlieren.