OGH: Fluggesellschaft überschritt ihre Befugnisse im Zuge der Überprüfung behördlicher Dokumente.
Der britische Low-Coster verweigerte einem irakischen Staatsbürger aufgrund eines vermeintlich fehlenden Visums einen Flug von Wien nach London. Eine vorhandene gültige Aufenthaltskarte, die zur visumsfreien Einreise berechtigte hätte, wurde von EasyJet nicht akzeptiert. Denn das Unternehmen ging davon aus, dass der Betroffene die Voraussetzungen für die – behördlich ausgestellte – Aufenthaltskarte in Wirklichkeit nicht erfülle. Die Beförderungsverweigerung war unzulässig, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) nun in einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) geführten Verfahren.
Der Carrier muss in der Folge die Kosten für die verfallenen Flugtickets erstatten und Ausgleichszahlung leisten – und zwar doppelt: an den Betroffenen und seine mitreisende Ehefrau. Die Ehefrau hätte ihr Ticket zwar in Anspruch nehmen können, doch die Beförderungsverweigerung des Ehemannes kam letztlich auch einer Beförderungsverweigerung seiner Frau gleich, so das Gericht.
„Easyjet hat sich hier die Befugnis angemaßt, zu hinterfragen, ob die Aufenthaltskarte von den österreichischen Behörden rechtmäßig ausgestellt wurde. Die Überprüfung eines solchen Dokuments hat sich rein auf die Echtheit und die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben zu beschränken. Easyjet hatte bei dieser Aufenthaltskarte keine konkreten Anhaltspunkte, die auf einen Rechtsmissbrauch oder Betrug geschlossen hätten“, kommentiert VKI-Juristin Verena Grubner das Urteil.
Easyjet akzeptiert das Urteil
„Easyjet ist wie alle anderen Fluggesellschaften von den zuständigen Behörden dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Passagiere die richtigen, gültigen Reisedokumente vorlegen können, um die Sicherheit aller Passagiere und der Besatzung zu gewährleisten“, so ein Sprecher der Fluggesellschaft gegenüber Aviation.Direct. „Wir bedauern, dass dem betroffenen Fluggast zu Unrecht die Beförderung für seinen Flug nach London verweigert wurde, und werden ihm die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten entsprechend dem Urteil des Gerichts erstatten.”
3 Comments