Easyjet verweigerte Passagier die Beförderung – laut OGH zu Unrecht

Airbus A320 (Foto: Jan Gruber).
Airbus A320 (Foto: Jan Gruber).

Easyjet verweigerte Passagier die Beförderung – laut OGH zu Unrecht

Airbus A320 (Foto: Jan Gruber).
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OGH: Fluggesellschaft überschritt ihre Befugnisse im Zuge der Überprüfung behördlicher Dokumente.

Der britische Low-Coster verweigerte einem irakischen Staatsbürger aufgrund eines vermeintlich fehlenden Visums einen Flug von Wien nach London. Eine vorhandene gültige Aufenthaltskarte, die zur visumsfreien Einreise berechtigte hätte, wurde von EasyJet nicht akzeptiert. Denn das Unternehmen ging davon aus, dass der Betroffene die Voraussetzungen für die – behördlich ausgestellte – Aufenthaltskarte in Wirklichkeit nicht erfülle. Die Beförderungsverweigerung war unzulässig, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) nun in einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) geführten Verfahren. 

Der Carrier muss in der Folge die Kosten für die verfallenen Flugtickets erstatten und Ausgleichszahlung leisten – und zwar doppelt: an den Betroffenen und seine mitreisende Ehefrau. Die Ehefrau hätte ihr Ticket zwar in Anspruch nehmen können, doch die Beförderungsverweigerung des Ehemannes kam letztlich auch einer Beförderungsverweigerung seiner Frau gleich, so das Gericht.

„Easyjet hat sich hier die Befugnis angemaßt, zu hinterfragen, ob die Aufenthaltskarte von den österreichischen Behörden rechtmäßig ausgestellt wurde. Die Überprüfung eines solchen Dokuments hat sich rein auf die Echtheit und die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben zu beschränken. Easyjet hatte bei dieser Aufenthaltskarte keine konkreten Anhaltspunkte, die auf einen Rechtsmissbrauch oder Betrug geschlossen hätten“, kommentiert VKI-Juristin Verena Grubner das Urteil.

Easyjet akzeptiert das Urteil

„Easyjet ist wie alle anderen Fluggesellschaften von den zuständigen Behörden dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Passagiere die richtigen, gültigen Reisedokumente vorlegen können, um die Sicherheit aller Passagiere und der Besatzung zu gewährleisten“, so ein Sprecher der Fluggesellschaft gegenüber Aviation.Direct. „Wir bedauern, dass dem betroffenen Fluggast zu Unrecht die Beförderung für seinen Flug nach London verweigert wurde, und werden ihm die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten entsprechend dem Urteil des Gerichts erstatten.”

3 Comments

  • Marcus , 26. April 2022 @ 19:02

    Bitte hier keine falschen Behauptungen aufstellen. Ein von Österreich ausgestellter Aufenthaltstitel berechtigt nicht zur Einreise in UK, da Nicht-Schengen und die Briten noch nie Schengentiteln anerkannt haben, so wie wir keine britischen Aufenthaltstitel anerkennen. Mit einem Schengenaufenthalstitel kann man maximal umsteigen in UK zu einer anderen Schengendestination. Leider missbrauchen immer wieder Asylbewerber diese Möglichkeit. Offensichtlich bestanden beim besagten Passagier erhebliche Zweifel ob er tatsächlich nur umsteigt in London und nicht viel versucht Asyl zu beantragen in UK!

    • Jan Gruber , 26. April 2022 @ 20:26

      Da liegen Sie ganz ordentlich daneben, was den Stand der Dinge im Mai 2018 anbelangt. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war das Vereinigte Königreich noch Mitglied der Europäischen Union. Mit Aufenthaltstiteln anderer EU-Staaten konnte man nach UK einreisen, genau wie Inhaber von UK-Titeln in das Schengengebiet einreisen konnten. Wohlgemerkt: Zu touristischen Zwecken ohne Arbeits- und/oder Niederlassungserlaubnis – das wäre ein ganz anderes Thema.
      Was den heutigen Stand der Dinge anbelangt: Richtig, ein AT-Aufenthaltstitel berechtigt nicht zur Einreise nach UK und umgekehrt ein UK-Aufenthaltstitel nicht zur Einreise in den Schengenraum. Um genau zu sein: Seit dem 1. Feber 2020 ist das so.

  • Marcus , 27. April 2022 @ 19:10

    Ich liege ganz gewiss sicher nicht „ordentlich daneben“. Was Sie schreiben ist totaler Blödsinn. Sorry. Was Sie eventuell meinen, aber hier verallgemeinert falsch darstellen, sind Familienangehörigenaufentaltstitel von Visum-pflichtigen Personen, die mit EU Staatsbürgern verheiratet sind. War aber auch nur möglich wenn sie mit der Person, die einen EU Pass hat, gemeinsam reisten. Das ist aber etwas völlig anderes als Drittstaatsbürger, welche ein Visum für UK brauchen, die einen Schengenaufenthaltstitel haben bzw. ein multiple Schengenvisa und nicht mit EU Staatsbürger verheiratet sind. Davon war bei mir die Rede. Also beispielsweise Menschen mit einem serbischen oder bosnischen Pass, die in Wien leben mit Aufenthaltstitel. Und deren Angehörige auch nur einen bosnischen oder serbischen Pass haben. Diese Personen konnten noch nie – auch nicht zur Zeit der EU Mitgliedschaft von UK – ohne Visum nach UK einreisen. Der Schengentitel hat sie lediglich zur Weiterreise zu einer anderen Schengendestination berechtigt! Und da bestand und besteht halt teilweise Zweifel ob sie diese Regel nicht dazu missbrauchen um in UK Asyl zu beantragen oder einfach illegal dort zu bleiben.

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  • Marcus , 26. April 2022 @ 19:02

    Bitte hier keine falschen Behauptungen aufstellen. Ein von Österreich ausgestellter Aufenthaltstitel berechtigt nicht zur Einreise in UK, da Nicht-Schengen und die Briten noch nie Schengentiteln anerkannt haben, so wie wir keine britischen Aufenthaltstitel anerkennen. Mit einem Schengenaufenthalstitel kann man maximal umsteigen in UK zu einer anderen Schengendestination. Leider missbrauchen immer wieder Asylbewerber diese Möglichkeit. Offensichtlich bestanden beim besagten Passagier erhebliche Zweifel ob er tatsächlich nur umsteigt in London und nicht viel versucht Asyl zu beantragen in UK!

    • Jan Gruber , 26. April 2022 @ 20:26

      Da liegen Sie ganz ordentlich daneben, was den Stand der Dinge im Mai 2018 anbelangt. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war das Vereinigte Königreich noch Mitglied der Europäischen Union. Mit Aufenthaltstiteln anderer EU-Staaten konnte man nach UK einreisen, genau wie Inhaber von UK-Titeln in das Schengengebiet einreisen konnten. Wohlgemerkt: Zu touristischen Zwecken ohne Arbeits- und/oder Niederlassungserlaubnis – das wäre ein ganz anderes Thema.
      Was den heutigen Stand der Dinge anbelangt: Richtig, ein AT-Aufenthaltstitel berechtigt nicht zur Einreise nach UK und umgekehrt ein UK-Aufenthaltstitel nicht zur Einreise in den Schengenraum. Um genau zu sein: Seit dem 1. Feber 2020 ist das so.

  • Marcus , 27. April 2022 @ 19:10

    Ich liege ganz gewiss sicher nicht „ordentlich daneben“. Was Sie schreiben ist totaler Blödsinn. Sorry. Was Sie eventuell meinen, aber hier verallgemeinert falsch darstellen, sind Familienangehörigenaufentaltstitel von Visum-pflichtigen Personen, die mit EU Staatsbürgern verheiratet sind. War aber auch nur möglich wenn sie mit der Person, die einen EU Pass hat, gemeinsam reisten. Das ist aber etwas völlig anderes als Drittstaatsbürger, welche ein Visum für UK brauchen, die einen Schengenaufenthaltstitel haben bzw. ein multiple Schengenvisa und nicht mit EU Staatsbürger verheiratet sind. Davon war bei mir die Rede. Also beispielsweise Menschen mit einem serbischen oder bosnischen Pass, die in Wien leben mit Aufenthaltstitel. Und deren Angehörige auch nur einen bosnischen oder serbischen Pass haben. Diese Personen konnten noch nie – auch nicht zur Zeit der EU Mitgliedschaft von UK – ohne Visum nach UK einreisen. Der Schengentitel hat sie lediglich zur Weiterreise zu einer anderen Schengendestination berechtigt! Und da bestand und besteht halt teilweise Zweifel ob sie diese Regel nicht dazu missbrauchen um in UK Asyl zu beantragen oder einfach illegal dort zu bleiben.

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