Entgegen aller Appelle der Reisebranche, aber auch des Robert-Koch-Instituts, führte Deutschland Anfang November eine Zwangsquarantäne ein. Österreich zieht nun nach und die Regierungsmitglieder Sebastian Kurz und Karl Nehammer, beide ÖVP, begründen diese mit diskriminierenden Argumenten ohne wissenschaftliche Nachweise zu nennen. Der Rassismus-Vorwurf liegt zumindest nicht ganz unbegründet auf dem Tisch, denn Personen mit Familien am Balkan oder in der Türkei wurden in der Öffentlichkeit als Sündenböcke präsentiert.
Dass die Behauptungen, die Nehammer und Kurz in ihrer Regierungspressekonferenz von sich gegeben haben, aber der Bundeskanzler auch im Gespräch mit der ZIB 2 so nicht der Wahrheit entsprechend, musste Kurz unter Vorhalt von Fakten live gegenüber Armin Wolf zugeben. Eigentlich kann man sich als Regierungschef nicht noch mehr blamieren, denn die geplante Regelung ist nicht nur für in Österreich arbeitende Menschen, die Familien im Ausland haben, ein Schlag ins Gesicht, sondern trifft gleichermaßen auch eigene Staatsbürger, die im Ausland arbeiten, aber die Familie in der Heimat lebt.
Dem aktuellen Informationsstand nach wollen Kurz, Anschober, Nehammer und ihre Verbündeten die „Anti-Weihnachten-Verordnung“ nur bis zum 10. Jänner 2021 anwenden. Sofern keine neuen Einfälle folgen, reicht ab 11. Jänner 2021 dann wieder der negative PCR-Test aus. Kommt man aus Ländern ohne die höchsten Reisewarnstufen, dann benötigt man dann nicht mal mehr das. Anders ausgedrückt: Bis 10. Jänner 2021 ist man Risikoperson, ab 11. Jänner 2021 nicht mehr. Eine Logik, die mit gesundem Menschenverstand schlichtweg nicht erklärbar ist.
Ganz genau so sieht es die Seuchenschutzbehörde der Europäischen Union, denn diese teilte mit, dass nach Ansicht deren Wissenschaftler sämtliche Quarantäne-Regeln völlig überflüssig sind. Intensive Forschungen dieser renommierten Einrichtung haben ergeben, dass von Flugpassagieren keine zusätzliche Gefahr für das europaweite Pandemiegeschehen ausgeht. Angesichts dessen, dass die ECDC kein versifftes privates Kellerlabor ist, sondern eine Institution mit Weltruf, stellen Branchenverbände und Airlines nun mit gutem Recht die Frage, ob die Maßnahmen verschiedener Regierungen hinsichtlich der Einreise- und Quarantänebestimmungen überhaupt verhältnismäßig sind.
Um dieser Ansicht noch die richtige „Würze“ zu geben, gaben die ECDC sowie die EASA einen Zusatz zum „Aviation Health Protocol“ heraus. Dieser wurde bereits publiziert und in es ist unmissverständlich und klipp und klar zu lesen, dass die Quarantänebestimmungen sowie weitere Reisebeschränkungen nicht nur nicht mehr empfehlenswert, sondern wirkungslos sind. Auf welche „Experten“ sich Kurz, Nehammer und Anschober bei ihrer Entscheidung, die krasser nicht von der Empfehlung der ECDC abweichen könnte, berufen, sagten diese übrigens nicht. Der Bevölkerung wurde die Existenz der Ansicht der europäischen Seuchenschutzbehörde schlichtweg verschwiegen.
Flugreisende sind keine Sündenböcke
Die ECDC schreibt, dass derzeit „importierte Fälle“ nur einen sehr kleinen, vernachlässigbaren Anteil im gesamten Infektionsgeschehen ausmachen und das in ganz Europa. Diese Aussage wird mit wissenschaftlichen Forschungen und harten Fakten untermauert. Doch damit nicht genug: Die Covid-Häufigkeit unter Reisenden ist laut ECDC nachweislich niedriger als in der Gesamtbevölkerung im Heimatland. Auch gibt es deutlich weniger Kontaktpersonen. Die Seuchenschutzbehörde sagt auch, dass die Staaten damit aufhören sollen Fluggäste als „Superspreader“ hinzustellen, da dies nichtzutreffend ist. Fast alle Übertragungen finden laut ECDC im Inland und zwar im privaten Bereich statt.
Auch hält es die europäische Seuchenschutzbehörde für nicht notwendig, dass innerhalb des EU-Gebiets zuzüglich dem Vereinigten Königreich bei Reisenden systematisch auf Corona getestet werden muss. Nur Personen, die Symptome zeigen sollten erst gar nicht mitfliegen dürfen. Die ECDC hält Quarantäne für unwirksam und empfiehlt diese abzuschaffen. Davon ausgenommen sind Reisen in Gebiete mit enorm hoher Ansteckungsgefahr. Hier wird empfohlen eine kurze Quarantäne einzuhalten und innerhalb dieser eine Testung vorzunehmen. Von mehrwöchigen Absonderungen hält die europäische Seuchenschutzbehörde rein gar nichts.
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