Nationalflagge der Republik Malta (Foto: Robert Spohr).
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Eigenheiten des maltesischen Rechts: Was Reisende auf dem Archipel beachten sollten

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Malta, der kleine, aber geschichtsträchtige Inselstaat im Herzen des Mittelmeeres, zieht jährlich zahlreiche Besucher mit seiner reichen Kultur, den sonnigen Stränden und dem azurblauen Wasser an. Doch wie in jedem Land birgt auch das maltesische Rechtssystem Eigenheiten, die für den unbedarften Reisenden überraschend sein können.

Abseits der offensichtlichen Gesetze existieren auf dem Archipel eine Reihe von teils kurios anmutenden Vorschriften, deren Mißachtung für Touristen durchaus unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen kann. Von finanziellen Bußgeldern bis hin zu schwerwiegenderen rechtlichen Auseinandersetzungen – die strikte Einhaltung der lokalen Regularien ist für einen ungetrübten Aufenthalt unerläßlich. Es empfiehlt sich daher dringend, sich vor Antritt der Reise mit den Besonderheiten des maltesischen Gesetzbuches vertraut zu machen, um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden und die Schönheit der Inseln in vollen Zügen genießen zu können.

Während Männer am Strand defacto Anziehen dürfen was sie wollen, sieht es bei Frauen gänzlich anders aus. Per Gesetz ist es diesen untersagt „oben ohne“ oder gar gänzlich nackt im Meer zu baden. Dies gilt nicht nur für öffentliche Badestellen, sondern gar auch für Privatstrände und/oder abgelegene Buchten. Wer nun glaubt, dass allein diese Bestimmung etwas eigenwillig ist, sollte nun aufpassen: Fühlt sich nämlich ein katholischer Priester vom Anblick einer Frau, die „oben ohne“ oder gar noch „luftiger unbekleidet“ die Sonne am Strand genießt, gestört, so verschärft sich die potentielle Strafe drakonisch, denn das Strafmaß kann bis zu mehrjährige Haftstrafen umfassen.

Gesetz ist Gesetz, das die maltesischen Ordnungshüter durchsetzen müssen, wenn Anzeigen erstattet werden. In der Praxis läuft es aber so, dass die zumeist unwissende Dame darauf hingewiesen wird, dass sie im Sinne des maltesischen Rechts „öffentliches Ärgernis“ erregt und wird freundlich gebeten sich z.B. das Oberteil ihres Bikinis anzuziehen. Wer entsprechend uneinsichtig oder gar verbal pampig reagiert, muss durchaus damit rechnen, dass der Rest des Urlaubstags zur Aufnahme eines Protokolls auf dem Polizeiposten verbracht werden kann, denn das kann im bürokratischen Malta so seine Zeit dauern. Übrigens: Es ist nichts davon bekannt, dass sich in der jüngeren Vergangenheit auch nur ein einziger Priester vom Anblick einer Frau – egal wie sie gekleidet war – gestört gefühlt hätte…

Grundsätzlich umfasst dieses kuriose Gesetz in der Theorie auch Männer. Allerdings ist die Formulierung dermaßen auf das weibliche Geschlecht zugeschnitten, dass männliche Personen verdammt viele Ausreden haben könnten, denn im Regelfall tragen Männer beim Baden ohnehin kein Bikini-Oberteil…

Religiöse Vorschriften und ihre Auswirkung auf das öffentliche Leben

Malta ist ein tief katholisch geprägtes Land, und diese Prägung spiegelt sich auch in einigen Gesetzen wider, die im Alltag, insbesondere für ausländische Besucher, von Bedeutung sein können. Eines der hervorstechendsten Beispiele ist die bis vor nicht allzu langer Zeit geltende, sehr restriktive Regelung bezüglich der Ehescheidung. Erst im Jahre 2011 wurde die Scheidung auf Malta legalisiert, was bis dahin ein europaweit einzigartiges Verbot darstellte. Obwohl dies Touristen nicht direkt betrifft, illustriert es die starke Bindung des Landes an traditionelle katholische Werte, die sich auch in anderen, subtileren Gesetzen manifestieren können.

So ist beispielsweise das öffentliche Auftreten in Badekleidung abseits von Stränden und ausgewiesenen Badezonen nicht gern gesehen und kann als unsittliches Verhalten gewertet werden. Obwohl es kein explizites Gesetz gibt, das das Tragen von Badekleidung außerhalb des Strandes bei Strafe verbietet, kann die Polizei bei „anstößigem“ Verhalten eingreifen. Insbesondere in der Nähe von Kirchen oder in historischen Stadtzentren wie Valletta oder Mdina wird von Touristen erwartet, daß sie sich respektvoll kleiden. Dies schließt Schultern und Knie bedeckende Kleidung ein, wenn man religiöse Stätten betritt. Zwar sind die Konsequenzen meist auf eine mündliche Ermahnung beschränkt, doch im Wiederholungsfall oder bei besonderer Dreistigkeit könnte ein Bußgeld drohen.

Ein weiteres, oft übersehenes, aber historisch relevantes Gesetz betrifft das Verhalten während religiöser Prozessionen. Diese sind auf Malta ein wichtiger Bestandteil des kulturellen und religiösen Lebens. Es wird erwartet, daß die Öffentlichkeit diesen Prozessionen mit Respekt begegnet. Während es keine explizite Bestrafung für das Ignorieren gibt, kann ein respektloses Verhalten, etwa laute Gespräche, Gelächter oder das Versperren des Weges, zu Ermahnungen durch die lokale Polizei oder auch zu negativen Reaktionen der einheimischen Bevölkerung führen.

In der Praxis wird auf den maltesischen Inseln alles sehr locker und relaxed gehandhabt. Solange man nicht auf die glorreiche Idee kommt nur in Badehose oder Bikini bekleidet in eine Kirche, ins Parlament oder in die Oper zu gehen, wird so ziemlich alles toleriert und übrigens auch von den Einheimischen praktiziert. In den Sommermonaten kann es sehr heiß werden, so dass lockere Sommerkleidung in der arbeitsfreien Zeit bei den Inselbewohnern sehr beliebt ist. In vielen Berufen ist die Dienstkleidung den Temperaturen angepasst, aber man achtet dabei stark auf Seriosität, sprich das Personal von Strandbars wird eher lockerer gekleidet sein als Mitarbeiter hinter dem Bankschalter oder beim Juwelier.

Ungewöhnliche Verbote im öffentlichen Raum und deren Fallstricke

Neben den religiös motivierten Bestimmungen gibt es auf Malta auch andere, teils skurril wirkende Verbote, die das öffentliche Leben betreffen. Ein Beispiel hierfür ist das Verbot des Fütterns von Tauben in Valletta. Dieses Gesetz, welches das Stadtbild sauber halten und die Ausbreitung von Krankheiten durch die Vögel verhindern soll, kann bei Mißachtung mit einem Bußgeld belegt werden. Touristen, die sich unwissend dazu verleiten lassen, die gefiederten Stadtbewohner zu füttern, könnten so unversehens mit dem lokalen Gesetz in Konflikt geraten.

Ein weiteres, weniger bekanntes, aber potentiell folgenreiches Gesetz betrifft das Entfernen von archäologischen Funden. Malta ist reich an historischen Stätten und Artefakten. Es ist strengstens verboten, archäologische Gegenstände, sei es auch nur ein kleines Steinchen von einer antiken Stätte oder ein Stück Keramik aus dem Meer, zu entfernen. Solche Handlungen werden als Diebstahl von Kulturgut betrachtet und können zu empfindlichen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen führen. Die maltesischen Behörden legen großen Wert auf den Schutz ihres Kulturerbes, und Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe. Berichte über Touristen, die versucht haben, vermeintliche Souvenirs von historischen Stätten mitzunehmen und dabei festgenommen wurden, gab es in der Vergangenheit immer wieder. Die maltesische Altertumsbehörde und die Polizei sind hier sehr wachsam.

Auch das Nähern an militärischen Einrichtungen oder die Fotografie derselben kann zu Problemen führen. Obwohl Malta kein großes Militär unterhält, gibt es bestimmte Gebiete und Anlagen, die als sicherheitsrelevant eingestuft werden. Das unbefugte Betreten oder Fotografieren kann als Spionageverdacht gewertet werden und ernste Konsequenzen nach sich ziehen, auch wenn der Tourist keine bösen Absichten hatte.

In diesem Gesamtkontext sei auch darauf hingewiesen, dass die maltesischen Behörden überhaupt keinen Spaß verstehen, wenn streng geschützte Schildkröten und/oder deren Eier in irgendeiner Form belästigt werden. Allein das bloße Berühren dieser Meeresbewohner, sofern es kein reinzufälliger und unbeabsichtigter „Zusammenstoß“ beim Schwimmen war, kann drakonische Strafen nach sich ziehen. Es gibt sehr viele Einheimische, die ausgesprochen stolz auf die Populationen sind, und nicht lange herumfackeln beim Verständigen der Polizei, wenn sie sehen, dass Touristen – oder aber andere Einheimische – zum Beispiel eine Schildkröte belästigen oder gar Eier ausgraben. Die Tiere aus respektvoller Entfernung zu beobachten oder fotografieren hingegen wird sehr gerne gesehen und mit ein bisschen Glück gibt es auch Tipps und die eine oder andere Erzählung über die imposanten Tiere oder deren putzigen Nachwuchs.

Konflikte im Straßenverkehr und Umgang mit Behörden

Der maltesische Straßenverkehr bietet für kontinentaleuropäische Besucher, die an Rechtsverkehr gewöhnt sind, schon alleine durch den Linksverkehr eine Umstellung. Doch auch abseits davon gibt es spezifische Vorschriften. Ein oft mißachtetes Gesetz betrifft das Hupen. In Malta ist das Hupen außerhalb von Gefahrensituationen, die eine sofortige Warnung erfordern, verboten. Das sogenannte „unkontrollierte Hupen“ kann mit einem Bußgeld belegt werden. Touristen, die aus Gewohnheit oder Frustration im Verkehr hupen, sollten sich dessen bewußt sein. Dies gilt besonders dann, wenn man zuvor auf der Nachbarinsel Sizilien war, wo subjektiv bei jeder noch so kleinen Gelegenheit gehupt wird…

Ebenso ist der Alkohol am Steuer strengstens reglementiert. Obwohl dies in den meisten europäischen Ländern der Fall ist, sollte man sich der sehr niedrigen Toleranzgrenze bewußt sein. Kontrollen sind häufig, und die Konsequenzen bei Überschreitung der Promillegrenze sind drakonisch. Es gab in der Vergangenheit Fälle, in denen Touristen, die nach dem Genuß von ein paar Gläsern Wein ein Fahrzeug führten, ihren Führerschein verloren und mit hohen Geldstrafen belegt wurden.

Der Umgang mit der maltesischen Polizei und anderen Behörden sollte stets respektvoll und kooperativ sein. Beleidigungen von Beamten oder Widerstand gegen polizeiliche Anordnungen werden sehr ernst genommen und können zu Festnahmen und empfindlichen Strafen führen. Auch wenn man sich im Recht glaubt, ist es ratsam, ruhig zu bleiben und die Anweisungen der Beamten zu befolgen, um weitere Komplikationen zu vermeiden. Die Kenntnis dieser, mitunter ungewöhnlichen, Gesetze trägt maßgeblich dazu bei, einen reibungslosen und angenehmen Aufenthalt auf den maltesischen Inseln zu gewährleisten und die vielschichtige Schönheit des Archipels unbeschwert genießen zu können.

Die unangefochtene Nummer Eins der Konflikte ist aber das Thema Müll. Dazu muss man wissen, dass die höchste Erhebung der Republik Malta zwar ein Berg ist, aber leider ein Müllberg. Eine wirkliche Lösung für die auch von der EU kritisierte Deponie hat man bis heute nicht gefunden, außer, dass diese weiterhin in alle Richtungen wächst. Auch gibt es in vielen Regionen keine klassischen Mülltonnen, sondern der Abfall wird in Säcken gesammelt und auf den Gehsteigen zur Abholung durch die Müllabfuhr bereitgehalten. Nicht gerade selten kommt es vor, dass sich Katzen und andere Tiere zu schaffen machen und voila ist alles auf der Straße verteilt. Im krassen Gegensatz dazu steht, dass das Hinterlassen von Müll am Strand oder das achtlose Wegwerfen einer Dose am Gehsteig mit saftigen Geldstrafen geahndet werden kann.

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