Einfuhren und Souvenirs: Wichtige Zollbestimmungen für Reisende

Logo des österreichischen Zoll (Foto: Robert Spohr).
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Einfuhren und Souvenirs: Wichtige Zollbestimmungen für Reisende

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Die Sommerzeit ist traditionell Urlaubszeit. Viele Menschen packen ihre Koffer und machen sich auf den Weg zu verschiedenen Reisezielen weltweit. Doch beim Packen der Mitbringsel aus dem Urlaub gibt es einiges zu beachten, um unangenehme Überraschungen am Zoll zu vermeiden. Das österreichische Finanzministerium und das Zollamt Österreich informieren daher über wichtige Zollbestimmungen, die jeder Reisende kennen sollte.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt der freie Warenverkehr. Das bedeutet, dass Waren für den Eigenbedarf in der Regel ohne zusätzliche Abgaben über die Grenzen mitgenommen werden können. Es gibt jedoch Obergrenzen, die insbesondere bei Tabakwaren und Alkohol zu beachten sind. Folgende Mengen gelten als Richtwerte für den Eigenbedarf:

  • Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 Kilogramm Rauchtabak, 800 Tabaksticks oder 250 Gramm enthaltener Tabak in anderer Form.
  • Alkohol: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Alkoholika bis 22 % vol., 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier.

Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Waren tatsächlich nur für den privaten Gebrauch und nicht für den Handel bestimmt sind. Zollkontrollen innerhalb der EU dienen daher hauptsächlich der Überwachung von Einfuhrverboten und -beschränkungen, um die Sicherheit zu gewährleisten und den illegalen Handel zu unterbinden.

Einreise aus Nicht-EU-Staaten

Anders verhält es sich bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten. Hier gelten spezifische Freimengen bei Tabak und Alkohol, die abgabenfrei eingeführt werden können. Für den privaten Gebrauch sind folgende Mengen zulässig:

  • Tabakwaren: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak.
  • Alkohol: 1 Liter Spirituosen mit über 22 % vol. oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt unter 22 % vol., zusätzlich 4 Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier.

Freigrenzen für den Warenwert

Neben Tabak und Alkohol gelten auch Freigrenzen für den Gesamtwert der eingeführten Waren. Reisende können Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro pro Person bzw. 430 Euro für Flugreisende abgabenfrei einführen. Für Reisende unter 15 Jahren beträgt diese Freigrenze unabhängig vom Verkehrsmittel 150 Euro. Werden diese Freigrenzen überschritten, sind die darüber hinausgehenden Waren nach dem EU-Zolltarif zu verzollen. Waren bis zu einem Gesamtwert von 700 Euro können pauschal mit 2,5 % verzollt werden, zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer an.

Bargeldregelungen

Reisende, die 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln mit sich führen, müssen diese bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der EU anmelden. Dazu zählen neben Bargeld auch Schecks, Goldmünzen und Goldbarren. Die Anmeldung dient der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Souvenirs und Artenschutz

Besondere Vorsicht ist bei Souvenirs aus geschützten Tier- und Pflanzenarten geboten. Artikel wie Elfenbein, Tropenholz oder Produkte aus geschützten Tierarten dürfen möglicherweise nicht oder nur mit entsprechenden Artenschutzdokumenten eingeführt werden. Ausnahmen bestehen für bestimmte Mengen, wie z.B. bis zu 125 Gramm Kaviar oder bestimmte Produkte aus Krokodilhaut.

Reisen mit Tieren

Innerhalb der EU dürfen Reisende bis zu fünf Heimtiere (Hunde, Hauskatzen und Frettchen) mitführen, sofern für jedes Tier ein Heimtierausweis (Pet-Passport) oder bei Tieren aus Drittstaaten eine Tiergesundheitsbescheinigung vorliegt. Für andere Tiere, wie tropische Zierfische oder Nagetiere, bestehen derzeit keine Beschränkungen, solange sie nicht zu Handelszwecken transportiert werden.

Waren tierischen und pflanzlichen Ursprungs

Zur Vermeidung von Tierseuchen unterliegt die Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs aus Drittstaaten strengen Beschränkungen. Erlaubt sind nur bestimmte Produkte wie Honig, Bienenwachs oder medizinische Lebensmittel bis zu 2 Kilogramm. Pflanzliche Produkte unterliegen ebenfalls Kontrollpflichten, sofern sie aus Drittstaaten eingeführt werden.

Um Probleme am Zoll zu vermeiden, sollten sich Reisende vorab über die aktuellen Bestimmungen informieren. Dies kann auf der Website des Finanzministeriums oder direkt bei den zuständigen Zollbehörden erfolgen. Mit diesen Informationen im Gepäck steht einer sorgenfreien und angenehmen Reise nichts mehr im Weg.

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