Foto: Flughafen Zürich.
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Einigung über Senkung der Flughafengebühren am Standort Zürich

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Die Flughafen Zürich AG hat nach intensiven Verhandlungen mit den größten Fluggesellschaften und Interessenvertretern eine neue Gebührenordnung verabschiedet. Ab dem 1. Oktober 2026 werden die Entgelte für die Nutzer des größten Schweizer Flughafens um durchschnittlich rund 10 Prozent gesenkt.

Diese Einigung beendet eine außergewöhnlich lange Gebührenperiode, die bereits im Jahr 2016 begann und aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 einvernehmlich verlängert wurde. An den rund viermonatigen Verhandlungen waren neben der Swiss International Air Lines auch EasyJet sowie Vertreter der Geschäfts- und Leichtluftfahrt beteiligt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) begleitete den Prozess als Beobachter.

Die Reduktion der passagierbezogenen Gebühren resultiert primär aus den positiven Prognosen für das künftige Fluggastaufkommen. Da das regulierte Gebührenmodell lediglich eine Kostendeckung vorsieht und keine Gewinne aus diesen Abgaben erlaubt, führt die Verteilung der Fixkosten auf eine größere Anzahl an Passagieren zu einer Entlastung pro Kopf. Konkret sinkt die Gebühr für lokal abfliegende Passagiere von derzeit 35,00 CHF auf künftig 30,40 CHF. Dieser Betrag setzt sich aus der eigentlichen Passagiergebühr, der Sicherheitsgebühr sowie einer Solidaritätsabgabe für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität zusammen. Die Gebühren werden direkt den Fluggesellschaften in Rechnung gestellt.

Parallel zur Senkung der Passagierentgelte sieht das neue Reglement strukturelle Anpassungen bei den Lande- und Lärmgebühren vor. Zur Vereinfachung der Abrechnungsprozesse wird das Nutzungsentgelt für die Gepäcksortieranlage künftig direkt in die Landegebühren integriert, was dort zu einem rechnerischen Anstieg führt. Zudem werden zum 1. Oktober 2026 die bereits vom BAZL verfügten höheren Lärmgebühren umgesetzt. Diese beinhalten zusätzliche Zuschläge sowie eine strengere Klassifizierung von Flugzeugtypen in den lärmsensiblen Nachtstunden, um den Flugbetrieb während dieser Zeiten stärker zu reglementieren.

Die Kalkulation der neuen Sätze basiert auf einem Mehrjahres-Ausblick, der neben den Betriebskosten auch die geplanten Investitionen in die aviatische Infrastruktur berücksichtigt. Durch eine sorgfältige Planung der Bauprojekte am Standort konnte der finanzielle Spielraum für die Gebührensenkung geschaffen werden. Sofern keine weiteren Änderungsanträge der beteiligten Parteien eingehen, tritt das neue Reglement planmäßig im Herbst 2026 in Kraft. Branchenexperten werten die Einigung als wichtiges Signal für die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandortes Zürich im internationalen Vergleich.

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