Die deutsche Politik sorgte in den letzten Tagen mit einem Zick-Zack-Kurs für reichlich Verwirrung. Nun wurde offiziell bestätigt, dass alle Passagiere, die auf dem Luftweg nach Deutschland einreisen, ab 28. März 2021, 0 Uhr 00, einen negativen Covid-19-Befund vorlegen müssen. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn man aus Nicht-Risikogebieten kommt, so das deutsche Gesundheitsministerium.
Die Fluggesellschaften werden angewiesen das Vorhandensein von Einreiseanmeldung und negativem Test spätestens beim Boarding zu kontrollieren. Wer dies nicht vorweisen kann, darf nicht befördert werden. In erster Linie trifft dies Mallorca-Urlauber, denn aus den meisten Staaten kommend besteht ohnehin bereits seit einigen Monaten die Verpflichtung einen negativen Covid-Befund vorzulegen.
Die Kosten für die Testung sind selbst zu tragen. Allerdings können diese in vielen Ländern, darunter auch Österreich, beispielsweise in Apotheken kostenfrei vorgenommen werden. Laut Robert-Koch-Institut werden sowohl PCR- als auch Antigen-Befunde anerkannt. Die Abstrichnahme darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Die Zwangsquarantäne bei der Einreise aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten bleibt weiterhin bestehen. Neu ist lediglich, dass eine generelle Vorlagepflicht negativer Befunde für alle – auch aus Nicht-Risikogebieten kommend –eingeführt wird.
Zuletzt prüfte die deutsche Bundesregierung gar ein Verbot für Urlaubsreisen im Ausland. Dieses wäre nur schwer mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen. Offenbar hat man sich aus diesem Grund für die generelle Testpflicht entschieden. In den meisten europäischen Staaten sind private Covid-Untersuchungen mittlerweile leicht zugänglich.