Seit Mitternacht gelten in Österreich verschärfte Einreisebestimmungen. Insbesondere Geimpfte müssen nun einiges beachten, um nicht vermeidbar in Quarantäne gesteckt zu werden. Der Grundsatz, dass zwei Impfungen ausreichen, um als „vollständig geimpft“ zu gelten, ist gefallen.
Das von Wolfang Mückstein (Grüne) geleitete Gesundheitsministerium erklärte gegenüber Aviation.Direct, dass nur Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ohne die zusätzliche PCR-Testung einreisen können. Die PCR-Testung muss aber nicht zwingend im Ausland vorgenommen werden, sondern alternativ können die kostenlosen Angebote in Österreich binnen 48 Stunden in Anspruch genommen werden.
Zum einfacheren Verständnis werden hier nun fiktive Fallbeispiele dargestellt:
1. Person, die dreimal geimpft ist
In diesem Fall hat man die so genannte Auffrischungsimpfung bereits erhalten und benötigt für die Einreise keinen zusätzlichen PCR-Test. Auch ist keine Quarantäne anzutreten. Die so genannte Pre-Travel-Clearance muss nicht ausgefüllt werden. Achtung! Kommt man aus so genannten Virusvariantengebieten dann gelten abweichende Bestimmungen.
2. Person, die mit Johnson&Johnson geimpft wurde und dann mit Moderna oder Pfizer aufgefrischt wurde
In diesem Fall gelten die selben Regeln wie für dreimal geimpfte Personen (siehe Punkt 1).
3. Person, die zweimal geimpft wurde
Abgesehen vom in Punkt 2 dargestellten Sonderfall benötigt man zusätzlich zum Impfnachweis einen negativen PCR-Test. Kann dieser nicht vorgelegt werden oder will man sich in Österreich testen lassen, so muss man die so genannte Pre-Travel-Clearance ausfüllen. Die PCR-Testung ist dann innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise vorzunehmen. Man befindet sich bis zum Vorliegen des Befunds in Quarantäne. Achtung! Kommt man aus so genannten Virusvariantengebieten dann gelten abweichende Bestimmungen.
4. Genesener ohne Impfung
In diesem Fall gelten die gleichen Bestimmungen wie in Punkt 3 dargestellt
5. Genesener mit Impfung
In diesem Fall gelten die gleichen Bestimmungen wie in Punkt 1 dargestellt. Es ist zu beachten, dass gegebenenfalls eine zweite Impfung notwendig sein kann, wenn die in der Verordnung näher beschriebene Zeitspanne überschritten wurde. Achtung! Kommt man aus so genannten Virusvariantengebieten dann gelten abweichende Bestimmungen.
6. Ungeimpfter
Unabhängig davon, ob man einen negativen PCR-Test bei der Einreise vorlegen kann oder nicht, ist eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Wenn man „ohne PCR“ einreist, muss man binnen 48 Stunden eine PCR-Testung in Österreich vornehmen lassen. Die Möglichkeit des so genannten Freitestens besteht ab dem fünften Tag nach der Einreise. Fällt das Ergebnis negativ aus, so ist die Absonderung beendet. Das Freitesten ist nur mittels PCR erlaubt. Achtung! Kommt man aus so genannten Virusvariantengebieten dann gelten abweichende Bestimmungen.
Für Pendler, Schwangere und schulpflichtige Kinder gelten generell abweichende Bestimmungen.
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