Die juristische Aufarbeitung von Reisekonflikten in Deutschland zeigt eine leichte Entspannung auf hohem Niveau. Im vergangenen Geschäftsjahr verzeichnete die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr (söp) insgesamt rund 42.000 eingegangene Beschwerden.
Damit sanken die Fallzahlen im Vergleich zum absoluten Rekordjahr 2024 um etwa 5.600 Anträge. Experten führen diesen Rückgang primär auf eine Stabilisierung der operativen Abläufe bei den Verkehrsträgern sowie auf das Ausbleiben flächendeckender IT-Ausfälle und massiver Streikwellen zurück, die das Vorjahr geprägt hatten. Trotz der rückläufigen Tendenz bleibt der Druck auf die Schlichtungsinstanzen groß, da insbesondere im Flugverkehr weiterhin systemische Probleme bei der Einhaltung von Flugplänen bestehen. Während die Bahn mit sinkenden Pünktlichkeitswerten kämpft, konnten viele Fluggesellschaften ihre internen Prozesse nach den Turbulenzen der Post-Corona-Phase optimieren. Die hohe Einigungsquote von fast 90 Prozent unterstreicht dabei die Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung für den deutschen Reisemarkt.
Stabilität durch Prozessoptimierung und weniger externe Störfaktoren
Der Rückgang der Beschwerdezahlen im Jahr 2025 ist ein Indikator für eine verbesserte Belastbarkeit der touristischen Infrastruktur. Im Jahr 2024 hatten außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterlagen, weitreichende technische Defekte in der Flugsicherung und koordinierte Arbeitskämpfe zu einer Überlastung der Kundenservice-Abteilungen geführt. Viele Reisende sahen in der Schlichtung den einzigen Weg, ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Im darauffolgenden Jahr zeigten sich die Auswirkungen von Personalengpässen deutlich reduziert, da viele Unternehmen massiv in die Rekrutierung und Schulung von Boden- und Bordpersonal investiert hatten.
Zudem trug die digitale Transformation der Buchungs- und Reklamationssysteme Früchte. Viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter haben automatisierte Rückerstattungsprozesse implementiert, die einfache Entschädigungsfälle bereits vor der Einschaltung einer externen Schlichtungsstelle lösen. Dennoch bleibt die absolute Zahl von 42.000 Fällen ein Beleg dafür, dass die Fehlerquote im Massenverkehr nach wie vor erheblich ist. Die Schlichtungsstelle betont in ihrer Bilanz, dass die Nachwirkungen der Pandemie, die bis weit in das Jahr 2024 hinein die Kapazitäten banden, nun weitestgehend überwunden sind.
Dominanz der Luftfahrt im Beschwerdemanagement
Wie in den Vorjahren konzentriert sich der Großteil der Streitigkeiten auf den Luftverkehr. Mit etwa 35.000 Anträgen entfielen rund 83 Prozent aller Schlichtungswünsche auf dieses Segment. Obwohl dies einen Rückgang gegenüber den 38.000 Fällen aus dem Jahr 2024 darstellt, bleibt das Flugzeug das konfliktträchtigste Transportmittel. Die Hauptgründe für die Unzufriedenheit der Passagiere sind deckungsgleich mit den Vorjahren: kurzfristige Annullierungen, erhebliche Verspätungen und einseitige Flugzeitenänderungen durch die Airlines.
Interessanterweise zeigt die Statistik, dass die rechtliche Aufklärung der Fluggäste zugenommen hat. Reisende sind sich ihrer Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung heute bewusster als noch vor einem Jahrzehnt. Die Schlichtungsstelle fungiert hier als neutraler Vermittler, der langwierige und kostenintensive Gerichtsprozesse vermeidet. In der Luftfahrtbranche wird die Bearbeitung dieser Fälle oft durch komplexe Zuständigkeiten bei Codeshare-Flügen oder internationalen Verbindungen erschwert, was die Notwendigkeit einer fachkundigen Schlichtungsinstanz weiter erhöht.
Herausforderungen im Schienenverkehr und sinkende Pünktlichkeit
Ein konträres Bild zeigt sich beim Blick auf die Schiene. Rund 15 Prozent der Schlichtungsanträge betrafen Bahnreisen, wobei hier vor allem die Deutsche Bahn im Fokus steht. Die Unzufriedenheit speist sich hier weniger aus Prozessfehlern bei der Buchung, sondern aus der mangelhaften operativen Pünktlichkeit. Aktuelle Daten belegen, dass im Jahr 2025 lediglich 60,1 Prozent der Fernverkehrszüge (ICE und Intercity) als pünktlich eingestuft wurden. Ein Vergleich mit den Werten von vor zehn Jahren, als die Pünktlichkeitsquote noch bei 74,4 Prozent lag, verdeutlicht den massiven Sanierungsstau und die Belastung durch Baustellen im Schienennetz.
Da Züge im deutschen System erst ab einer Verzögerung von sechs Minuten als verspätet gelten, liegt die gefühlte Unpünktlichkeit der Fahrgäste oft noch deutlich höher. Die Schlichtungsstelle übernimmt hier oft die Rolle, bei verpassten Anschlusszügen und daraus resultierenden Übernachtungskosten oder alternativen Beförderungswegen zwischen den Betroffenen und den Beförderungsunternehmen zu vermitteln. Die Komplexität der Fälle im Bahnbereich nimmt zu, da oft eine Kette von Verspätungen zu den finalen Entschädigungsansprüchen führt.
Hohe Erfolgsquoten der außergerichtlichen Schlichtung
Trotz der oft verhärteten Fronten zwischen enttäuschten Urlaubern und wirtschaftlich unter Druck stehenden Verkehrsunternehmen erweist sich die Schlichtung als äußerst effizient. Mit einer Einigungsquote von rund 88 Prozent konnte in fast neun von zehn Fällen eine gütliche Lösung gefunden werden. Dieser Wert ist stabil und belegt die hohe Akzeptanz der in Berlin ansässigen Stelle, die bereits 2009 gegründet wurde. Der Verein wird von über 350 Unternehmen getragen, was zeigt, dass auch die Wirtschaft ein hohes Interesse an der Vermeidung von Klageverfahren hat.
Die Schlichtung ist für den Verbraucher in der Regel kostenfrei, sofern das betroffene Unternehmen Mitglied im Trägerverein ist. Dies senkt die Hemmschwelle für Privatpersonen, ihre Rechte gegenüber großen Konzernen durchzusetzen. Die Schlichter, oft erfahrene Juristen, erarbeiten Vorschläge, die auf der aktuellen Rechtsprechung basieren und somit eine hohe Rechtssicherheit bieten.
Ausblick auf das Reisejahr 2026 und drohende Streikgefahren
Für das laufende Jahr 2026 prognostiziert die Schlichtungsstelle ein Beschwerdeaufkommen, das sich auf dem Niveau von 2025 stabilisieren dürfte. Diese Einschätzung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass keine neuen exogenen Schocks eintreten. Ein besonderer Unsicherheitsfaktor ist die Situation im Schienenverkehr im Frühjahr. Nach dem Auslaufen der Friedenspflicht Ende Februar könnten neue Tarifkonflikte zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) den Verkehr erneut zum Erliegen bringen.
Die Erinnerung an die massiven Streikwellen der Jahre 2023 und 2024 ist bei vielen Reisenden noch präsent. Sollten die kommenden Verhandlungen scheitern, ist mit einem sprunghaften Anstieg der Schlichtungsanträge zu rechnen. Auch im Luftverkehr bleibt die Lage volatil, da Personalengpässe bei Dienstleistern an den Flughäfen oder in der Flugsicherung jederzeit zu neuen Engpässen führen können. Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr bereitet sich personell darauf vor, auch in Belastungsphasen zügige Verfahren zu garantieren. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Schlichtung kein Nischenprodukt mehr ist, sondern ein fester Bestandteil des deutschen Rechtssystems im Dienst des Verbraucherschutzes und der Verkehrswirtschaft.