Flagge Israels in Tel Aviv (Foto: Jan Gruber).
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Ermittlungen gegen israelische Sicherheitsbeamte nach Zwischenfall auf Flydubai-Flug

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Die israelische Polizei hat Untersuchungen gegen zwei hochrangige Beamte des israelischen Verkehrsministeriums wegen mutmaßlicher Interessenkonflikte eingeleitet.

Anlass der Ermittlungen sind Aufsichts- und Sicherheitsmängel im Vorfeld eines schwerwiegenden Zwischenfalls an Bord von Flydubai-Flug FZ1073 am 30. September 2026. Während des Fluges von Dubai nach Tel Aviv hatte der erste Offizier versucht, die Maschine abzufangen und den Kommandanten im Cockpit anzugreifen, woraufhin das Flugzeug nach Saudi-Arabien ausweichen musste.

Im Zentrum der polizeilichen Ermittlungen steht Dvir Rubinstein, der im Ministerium für die Beaufsichtigung der Luftfahrtsicherheit zuständig ist. Ihm wird vorgeworfen, über eine private Beratungsfirma kostenpflichtige Schulungs- und Beratungsleistungen für ausländische Fluggesellschaften erbracht zu haben – darunter auch für Flydubai und Emirates. Gleichzeitig war Rubinstein in seiner behördlichen Funktion für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen und Sicherheitsfreigaben für ebendiese Fluggesellschaften im israelischen Luftraum verantwortlich.

Der zweite betroffene Beamte, Avri Cohen, leitet die Sicherheitsabteilung des Verkehrsministeriums. Gegen ihn wird ermittelt, weil er seit 2018 parallel als Sicherheitsbeauftragter für israelische Fluggesellschaften an ausländischen Flughäfen tätig gewesen sein soll. Das Verkehrsministerium teilte auf Anfrage mit, dass die Nebentätigkeit von Rubinstein behördlich genehmigt gewesen sei. Für die zusätzliche Beschäftigung von Cohen habe hingegen keine entsprechende Genehmigung vorgelegen.

Der Fall wirft deutliche Fragen hinsichtlich der behördlichen Aufsichtsstrukturen im israelischen Luftverkehr auf. Kritiker verweisen darauf, dass die Doppelrollen der Verantwortlichen eine objektive Sicherheitsüberprüfung ausländischer Fluggesellschaften und deren Personals beeinträchtigt haben könnten. Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit, ob durch die Verflechtungen Dienstpflichtverletzungen oder straftatbeständlich relevante Tatbestände vorliegen.

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