Airbus A320neo Overhead Bin (Foto: Jan Gruber).
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EU-Fluggesellschaften einigen sich auf Mindeststandard für kleine Handgepäckstücke

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Die Airlines for Europe (A4E), der europäische Branchenverband von Fluggesellschaften, hat bekannt gegeben, dass sich alle Mitglieds-Airlines auf einen Mindeststandard für persönliche Kabinengepäckstücke geeinigt haben. Die Maße von 40 × 30 × 15 cm für kleine Taschen, die in Basistarifen inkludiert sind und unter den Vordersitz passen, entsprechen dem Vorschlag der EU-Verkehrsminister. A4E zufolge wird dieser Standard von den meisten europäischen Fluglinien bereits übertroffen oder angewandt, was nun eine formalisierte gemeinsame Basis für Reisende auf dem Kontinent schaffe.

Die Vereinheitlichung zielt darauf ab, Transparenz und Einfachheit bei den Gepäckregeln zu erhöhen, ohne die Kosten für Verbraucher unnötig zu steigern. Ourania Georgoutsakou, Geschäftsführerin von A4E, betonte, dass Passagiere nun mehr Klarheit hätten und weiterhin zwischen Airlines mit diesem Standard oder größeren Abmessungen wählen könnten.

Die Entscheidung steht im direkten Gegensatz zu den Forderungen des Europäischen Parlaments, das darauf drängt, ein zweites, größeres Handgepäckstück kostenlos in den Basistarif aufzunehmen. Die Fluggesellschaften argumentieren, dass dies zu höheren Ticketpreisen, längeren Boarding-Zeiten und einem erhöhten Gewicht der Flugzeuge führen würde.

Der Verband stützt seine Haltung auf Daten, die zeigen, dass Reisende niedrigere Grundtarife mit optionalen Zusatzleistungen bevorzugen, anstatt die obligatorische Inklusion eines zweiten Kabinengepäckstücks hinnehmen zu müssen, die oft zu höheren Gesamtpreisen führt. Die Selbstverpflichtung der A4E-Mitglieder, die unter anderem große Fluglinien wie Lufthansa, Air France-KLM und Ryanair umfasst, auf den Mindeststandard von 40 x 30 x 15 cm gewährleistet nun eine europaweite Mindestgröße für Taschen, die ohne Aufpreis unter dem Sitz verstaut werden können. Dies stellt eine Reaktion auf die wachsenden Beschwerden von Konsumenten und die Forderungen der Verbraucherschützer dar, die transparentere und einheitlichere Gepäckbestimmungen fordern.

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