Zum 12. Oktober 2025 hat die Europäische Union mit der schrittweisen Einführung des neuen Einreise-/Ausreisesystems (EES) begonnen. Dieses automatisierte IT-System dient der digitalen Erfassung von Reisenden aus Drittstaaten – also Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Landes besitzen und für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums in den Schengen-Raum reisen. Das System soll das manuelle Abstempeln von Pässen ersetzen und die Grenzsicherheit erhöhen.
Der Flughafen Brüssel (Brussels Airport) hat in Abstimmung mit der zuständigen Föderalen Polizei die notwendige Infrastruktur für die neuen Grenzkontrollverfahren bereitgestellt. Die Anpassungen umfassen die Installation von zwölf neuen Grenzkontrollkabinen im Ankunftsbereich sowie die Ausrüstung aller Schalter mit insgesamt 33 Kameras zur Erfassung von Gesichtsbildern. Zusätzlich wurden 61 Self-Service-Kioske zur Vorregistrierung von Daten sowie 36 neue automatische E-Gates installiert. Die Föderale Polizei ist in Belgien für die Durchführung der Kontrollen verantwortlich, wobei eine vollständige Implementierung des EES in ganz Europa bis zum 10. April 2026 abgeschlossen sein soll.
Für die betroffenen Drittstaatsangehörigen bedeutet die Einführung des EES, dass bei der Ein- und Ausreise Passdaten, biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder sowie Ort und Zeitpunkt des Grenzübertritts elektronisch gespeichert werden. Diese Datenerfassung ist obligatorisch. Ein wesentlicher Bestandteil der Umstellung ist auch die vorläufige Deaktivierung der E-Gates für Drittstaatsangehörige bei der Ausreise, da die Abläufe des neuen Systems eine manuelle Überprüfung durch Grenzbeamte erfordern. Der Flughafen Brüssel setzt sich jedoch dafür ein, dass bestimmte Drittstaatsangehörige die E-Gates bald wieder nutzen können, da dies zur Reduzierung von Wartezeiten beiträgt.
Die Europäische Kommission und die nationalen Behörden in den 29 teilnehmenden EU- und Schengen-Ländern, darunter auch Deutschland und Österreich, erhoffen sich vom EES eine effizientere Aufdeckung von Aufenthaltsüberziehungen, eine bessere Bekämpfung von Dokumenten- und Identitätsbetrug sowie eine generelle Erhöhung der Sicherheit im Schengen-Raum. Reisende, die die Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Landes besitzen, sind von der Umstellung nicht betroffen; ihre Grenzkontrollprozesse bleiben unverändert und sie können weiterhin die automatisierten E-Gates nutzen.