Die Billigfluggesellschaft Ryanair ist gegen verschiedene Staatshilfen, die einigen Airlines während der Corona-Pandemie gewährt wurden, vor Gericht gezogen. Der Erfolg ist unterschiedlich. Nun hat das EU-Gericht entschieden, dass die Bewilligung jener, die an Air France-KLM geflossen ist, rechtswidrig war.
Wenig überraschend zeigt sich Ryanair davon erfreut. Geklagt hatte der Lowcoster gegen die Genehmigung einer COVID-19-Unterstützung in Höhe von sieben Milliarden Euro für Air France-KLM im Jahr 2020 gewandt, der im Jahr 2021 weitere vier Milliarden Euro folgten, wobei beide Zahlungen von der Europäischen Kommission genehmigt worden waren. Das Rechtsmittel, das von Ryanair ergriffen wurde richtete sich explizit gegen die Bewilligung.
In der Begründung des EU-Gerichts ist unter anderem zu lesen: „Wenn die Auswirkungen einer Kumulierung staatlicher Beihilfen innerhalb ein und derselben Unternehmensgruppe auf den Wettbewerb zu befürchten sind, obliegt es der Kommission, die Verbindungen zwischen den zu dieser Gruppe gehörenden Unternehmen mit besonderer Wachsamkeit zu prüfen“.
Ein Sprecher der Ryanair Group reagierte wie folgt auf das Urteil: „Diese Entscheidung ist eine der größten Errungenschaften der EU und trägt zur Schaffung eines echten Binnenmarktes für den Luftverkehr bei. Die Genehmigung der staatlichen Beihilfen Frankreichs für Air France-KLM durch die Europäische Kommission verstößt gegen die grundlegenden Prinzipien des EU-Rechts, wie das Prinzip der Nichtdiskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Die heutigen Urteile bestätigen, dass die Kommission als Hüterin gleicher Wettbewerbsbedingungen im Luftverkehr agieren muss und diskriminierende staatliche Beihilfen, die von nationalen Regierungen gewährt werden, nicht absegnen kann. Das Eingreifen des Gerichts ist ein Triumph für den fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten EU“.
Gänzlich beendet ist das Verfahren aber noch lange nicht, denn Air France-KLM hat nun die Möglichkeit gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Der Fall würde dann dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden. Die französisch-niederländische Firmengruppe sagte in einer ersten Erklärung, dass man noch nicht entschieden habe, ob man ein Rechtsmittel ergreifen wird oder nicht.
Das EU-Gericht erklärte vor einiger Zeit auch die an Lufthansa ausbezahlten, jedoch mittlerweile wieder zurückgeführten, Hilfsgelder für rechtswidrig. Bei der Bewilligung habe die EU-Kommission nicht geprüft, ob der Kranich-Konzern das Geld tatsächlich benötigt bzw. Alternativen auf dem Kapitalmarkt nicht zur Verfügung stehen. Lufthansa hat das Urteil angefochten, eine Entscheidung des EuGH steht noch aus.