Boeing 737-800 (Foto: Robert Spohr).
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Lufthansa-Staatshilfe: Ryanair von Entscheidung des EU-Gerichts erfreut

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Erwartungsgemäß begrüßt Ryanair die Entscheidung des EU-Gerichts, das die staatlichen Beihilfepakete, die an Lufthansa und SAS gewährt wurden, für illegal erklärt hat. Die Genehmigungen, die seitens der EU-Kommission erteilt wurden, wurden gekippt, wobei die Kommission noch vor den EuGH ziehen kann oder aber die Begründung nachbessern darf.

Dazu ein Ryanair-Sprecher: „Eine der größten Errungenschaften der EU ist die Schaffung eines Binnenmarktes für den Luftverkehr. Die Genehmigung der deutschen Rekapitalisierungsbeihilfe für Lufthansa und der schwedischen und dänischen Rekapitalisierungsbeihilfe für SAS durch die Europäische Kommission verstieß gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts. Die heutigen Urteile bestätigen, dass die Kommission als Hüterin gleicher Wettbewerbsbedingungen im Luftverkehr handeln muss und diskriminierende staatliche Beihilfen nicht auf politischen Druck der nationalen Regierungen hin genehmigen darf. Das Eingreifen des Gerichtshofs ist ein Triumph für den fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten EU. Während der Covid-19-Pandemie wurden diskriminierende staatliche Subventionen in Höhe von über 40 Mrd. EUR an EU-Fluggesellschaften vergeben. Wenn die EU-Gerichte diese Beihilfen nicht im Einklang mit dem heutigen Urteil stoppen, werden sie den Markt noch jahrzehntelang verzerren. Ob Europa die Covid-19-Krise mit einem funktionierenden Binnenmarkt überwinden kann, hängt davon ab, dass die Fluggesellschaften unter gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren können. Ein unverzerrter Wettbewerb beseitigt Ineffizienzen und kommt den Verbrauchern durch niedrige Flugpreise und eine große Auswahl zugute. Ungerechtfertigte Subventionen hingegen fördern die Ineffizienz und schaden den Verbrauchern auf Jahrzehnte hinaus“.

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