EU-Gericht kippt Condor-Staatshilfe

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Das Gericht der Europäischen Union hat eine deutsche Staatshilfe für Condor in Höhe von 321 Millionen Euro für nichtig erklärt. Die Fluggesellschaft hatte diese finanzielle Unterstützung nach der Insolvenz ihrer früheren Muttergesellschaft Thomas Cook erhalten.

Die Hilfen zur Restrukturierung wurden 2021 von der Europäischen Kommission genehmigt, jedoch hat das Gericht nun der Klage von Ryanair Recht gegeben. Es kritisiert die Kommission dafür, die Beihilfen ohne Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens genehmigt zu haben. Insbesondere bemängelt das Gericht, dass nicht ausreichend geprüft wurde, ob die staatlichen Gelder dem Erfordernis einer angemessenen Lastenverteilung gerecht wurden, wie es in den Leitlinien der Kommission vorgesehen ist.

Ob Condor die Finanzhilfen nun zurückzahlen muss, ist noch unklar, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden könnte. Die Kommission hat außerdem die Möglichkeit, ihren Beschluss unter bestimmten Umständen nachzubessern. Ryanair hat bereits in früheren Fällen erfolgreich gegen staatliche Beihilfen geklagt, die Condor betrafen.

Airbus A330neo (Foto: Condor).
Airbus A330neo (Foto: Condor).
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