Das Gericht der Europäischen Union hat die Bewilligung der Staatshilfe für die niederländische Fluggesellschaft KLM, die im Jahr 2020 gewährt, wurde, erneut gekippt. Geklagt hatte der Billigflieger Ryanair.
Es ist nicht das erste Mal, dass das EU-Gericht genau über diese Freigabe verhandelt, denn diese wurde bereits für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hatte dann die Möglichkeit die Genehmigung nachzubessern. Aus Sicht des Gerichts hat man das aber nicht in ausreichendem Umfang getan, weshalb die Bewilligung erneut gekippt wurde.
Die Billigfluggesellschaft Ryanair klagt gegen zahlreiche Staatshilfen, die im Zuge der Corona-Pandemie gewährt wurden. Der Erfolg vor dem EU-Gericht bzw. dem Europäischen Gerichtshof ist äußerst unterschiedlich. Nennenswert ist, dass die Bewilligungen für Lufthansa und Air France-KLM zumindest in erster Instanz gekippt wurden. In den meisten Verfahren ist mittlerweile der EuGH befasst.
Die neuerliche Nichtigerklärung durch das EU-Gericht in Sachen KLM wird damit begründet, dass die Begünstigten ungenau bestimmt worden wären. Konkret habe man die Dachgesellschaft Air France-KLM und Air France ausgenommen, jedoch würden diese aus Sicht der Richter zumindest indirekt von der staatlichen Beihilfe profitieren. Die Angelegenheit ist damit aber noch nicht beendet, denn es gilt als wahrscheinlich, dass sich der EuGH noch befassen muss.