Die Regionalfluggesellschaften Cityjet und Air Nostrum haben für die geplante Fusion grünes Licht seitens der EU-Kommission erhalten. Geplant ist, dass die Eigentümer Fortress Investment Group und Air Investment Valencia ein Gemeinschaftsunternehmen gründen und die beiden Carrier schrittweise zusammenführen.
Bereits vor einigen Jahren wurde verkündet, dass Cityjet und Air Nostrum fusionieren wollen. Es wurde aber über einen längeren Zeitraum hinweg sehr ruhig um das Projekt. Erst vor wenigen Wochen wurde erneut bestätigt, dass das Projekt noch aktuell ist und neuerlich die Freigabe durch die Wettbewerbsbehörden beantragt wurde.
Cityjet ist eine in Irland ansässige Fluggesellschaft. Einst war man auf eigene Rechnung unter anderem ab dem London-City-Airport auf der Linie aktiv. Zeitweise gehörte man der Air France-KLM-Group an, jedoch trennte diese sich vor ein paar Jahren. Zwischenzeitlich hat man die Linienflüge aufgegeben und hat sich auf die Erbringung von ACMI- und Charterdienstleistungen spezialisiert. Die wesentlich größere Air Nostrum ist ebenfalls in diesem Segment tätig, wobei man unter der Marke Iberia Regional viele Flüge für das spanische IAG-Mitglied durchführt.
Im nächsten Schritt wollen Fortress (Cityjet) und AIV (Air Nostrum) eine gemeinsame Gesellschaft ins Leben rufen. Diese wird dann die Muttergesellschaft beider Fluggesellschaften sein. Mittelfristig ist geplant, dass beide Anbieter eng miteinander verzahnt werden, wobei derzeit nicht geplant ist, dass es zur Aufgabe eines der beiden AOCs kommen soll. Gänzlich auszuschließen ist dies aber nicht.
Bereits im Juli 2019 hatten die beiden Konzerne seitens der EU-Kommission grünes Licht für die geplante Fusion erhalten. Die Wettbewerbshüter waren der Ansicht, dass keine nennenswerten Auswirkungen auf den Markt erfolgen würden. Zwar würde sich das ACMI-Geschäft überschneiden, jedoch gibt es genügend andere Anbieter. Der Zusammenschluss wurde aber vorerst nicht vollzogen.
Im Jänner 2023 wurde erneut die Freigabe beantragt. Die EU-Kommission hat erneut grünes Licht gegeben, da sich die Wettbewerbslandschaft und Marktbedingungen nicht geändert hätten. Man habe auch jetzt keinen Anlass den Zusammenschluss zu untersagen oder aber nur unter Auflagen zu bewilligen.