Salt Lake City Boeing Office (Foto: Boeing).
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EU-Kommission genehmigt Boeing-Übernahme von Spirit AeroSystems unter strengen Auflagen

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Die Europäische Kommission hat der geplanten Rückübernahme des bedeutenden Zulieferers Spirit AeroSystems durch den US-Flugzeugbauer Boeing zugestimmt. Die Genehmigung des rund 4,7 Milliarden US-Dollar schweren Deals, der im Juli 2024 angekündigt und am 26. August 2025 in Brüssel angemeldet wurde, erfolgte jedoch nur unter weitreichenden strukturellen Verpflichtungen seitens Boeing, um den Wettbewerb im globalen Aerostrukturmarkt zu schützen.

Die kartellrechtliche Prüfung der EU-Kommission kam zu dem Schluss, dass die Fusion in ihrer ursprünglichen Form den Wettbewerb erheblich hätte einschränken können. Insbesondere bestand die Gefahr, dass Boeing als Eigentümer von Spirit die Möglichkeit und den Anreiz gehabt hätte, den Konkurrenten Airbus, einen Hauptkunden von Spirit, zu schädigen. Dies hätte durch die Einschränkung der Belieferung mit essenziellen Flugzeugstrukturen oder den Zugang zu sensiblen Geschäftsinformationen des europäischen Rivalen geschehen können.

Um diese Bedenken auszuräumen und die Zustimmung der EU zu erhalten, verpflichtete sich Boeing zu zwei zentralen Abspaltungen: Erstens muss Boeing alle Spirit-Aktivitäten, die Airbus beliefern, mitsamt Personal und Vermögenswerten, direkt an Airbus veräußern. Diese Bereiche umfassen unter anderem die Produktion von Rumpfsektionen für den Airbus A350 in Kinston (North Carolina) und die Fertigung von A220-Triebwerkspylonen. Zweitens muss der malaysische Spirit-Standort, der ebenfalls Airbus beliefert, an das Unternehmen Composites Technology Research Malaysia (CTRM) verkauft werden. Airbus erhält damit die Möglichkeit, wichtige Teile der Lieferkette zu internalisieren. Gleichzeitig etabliert sich CTRM, eine Tochtergesellschaft der DRB-HICOM, als neuer, unabhängiger Akteur im Aerostrukturmarkt. Die Kommission bestätigte sowohl Airbus als auch CTRM als geeignete, unabhängige Käufer. Ein unabhängiger Treuhänder wird die Einhaltung der Auflagen überwachen.

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