Die EU-Kommission hat sich in den langjährigen Konflikt zwischen der Lufthansa und ihrem Konkurrenten Condor um Zubringerflüge nach Frankfurt eingeschaltet. Hintergrund ist die Sorge um den Wettbewerb auf der wichtigen Strecke zwischen Frankfurt und New York, die von beiden Airlines bedient wird. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den europäischen Luftverkehr und die Marktstellung der Airlines haben.
Der Konflikt zwischen Lufthansa und Condor schwelt bereits seit fünf Jahren und hat zahlreiche gerichtliche Instanzen in Deutschland durchlaufen. Im Zentrum des Streits steht die Frage, ob Lufthansa weiterhin Passagiere von Condor zu Sonderkonditionen an das Drehkreuz Frankfurt bringen muss. Diese Praxis, die auf Auflagen aus dem Jahr 2013 beruht, wurde von Lufthansa im Dezember 2024 beendet. Condor war gezwungen, eigene Zubringerflüge aufzubauen und ihr Angebot für Nordamerika-Flüge zu reduzieren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor zugunsten der Lufthansa entschieden und Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses des Bundeskartellamts geäußert, der Lufthansa zur Fortführung der Sonderkonditionen verpflichtet hatte. Der BGH argumentierte, dass es Hinweise auf eine mögliche Befangenheit der Kartellbehörde gegeben habe. Diese Entscheidung öffnete der Lufthansa die Tür, ihre Zusammenarbeit mit Condor zu beenden.
Brüssels Sorge um den Wettbewerb
Die EU-Kommission sieht in der Beendigung der Zubringerflüge jedoch eine Gefahr für den Wettbewerb. Condor hatte im Verfahren offengelegt, dass ein erheblicher Teil der Passagiere auf der Strecke Frankfurt–New York von Lufthansa-Zubringern abhängig sei. Ohne diese Kooperation drohe Condor ein „schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden“, so die Kommission.
Die Behörde kündigte an, Maßnahmen gegen das Gemeinschaftsunternehmen A++, ein Zusammenschluss von Lufthansa, United Airlines und Air Canada, zu ergreifen. Diese Kooperation unterliegt seit 2013 kartellrechtlichen Auflagen, um den Zugang anderer Airlines zu gewährleisten. Nach Ansicht der EU-Kommission müsse Lufthansa ihre Verpflichtungen weiterhin erfüllen.
Lufthansa wehrt sich
Lufthansa wies die Auffassung der EU-Kommission zurück. Der Konzern erklärte, dass die Ankündigung aus Brüssel zunächst geprüft werde. Eine endgültige Entscheidung seitens der EU-Kommission steht noch aus, da das kartellrechtliche Prüfverfahren nicht an feste Fristen gebunden ist.
Die Auseinandersetzung hat nicht nur finanzielle, sondern auch strategische Implikationen für beide Airlines. Während Condor versucht, durch eigene Zubringerflüge flexibler zu werden, könnte Lufthansa durch die Vorgaben aus Brüssel gezwungen werden, einen Teil ihrer Wettbewerbsvorteile preiszugeben. Dies könnte auch Signalwirkung für andere Airlines haben, die auf ähnliche Kooperationen angewiesen sind.
Die EU-Kommission betont, dass ihr Eingreifen dem Schutz des Wettbewerbs dient, um Monopolbildungen und Preissteigerungen für Verbraucher zu verhindern. Branchenexperten sehen jedoch eine schwierige Balance zwischen der Wahrung des Wettbewerbs und der unternehmerischen Freiheit von Fluggesellschaften.
Der Streit zwischen Lufthansa und Condor spiegelt die Spannungen wider, die in einem hart umkämpften Luftverkehrsmarkt entstehen können. Während die Lufthansa ihre Position als Marktführer verteidigt, kämpft Condor um ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Entscheidung der EU-Kommission könnte eine neue Dynamik in diesen Konflikt bringen und weitreichende Konsequenzen für die Branche haben.