Viele Fluggesellschaften haben kurz nach dem Beginn der Corona-Pandemie in Europa darauf spekuliert, dass die EU-Kommission Gutscheinlösungen durchwinken wird. Daher deaktivierte man automatische Erstattungsmöglichkeiten und schickte die Kundschaft auf regelrechte Spießroutenläufe um ihr Geld.
Trotz des Umstands, dass die EU-Kommission schon nach wenigen Tagen klargestellt hatte, dass die Rückzahlung der Ticketgelder bei abgesagten Flügen binnen einer Woche zu erfolgen hat, haben sich die meisten Airlines nicht daran gehalten. Besonders dreist: Viele Anbieter haben ungefragt Gutscheine per E-Mail bzw. per Post zugeschickt und den Kunden suggeriert, dass eine Rückzahlung nicht möglich ist.
Gegen manche Fluggesellschaften konnte die deutsche Verbraucherzentrale rechtskräftige Urteile erwirken, die unter anderem besagen, dass das Verhalten bezüglich Zwangsgutscheinen rechtswidrig war. Jene Passagiere, die davon betroffen waren, haben das Recht auf Auszahlung.
Die EU-Kommission teilte mit, dass Lufthansa und Eurowings erklärt hätten, dass sie in etwa 500.000 dieser Zwangsgutscheine zwischenzeitlich ausbezahlt hätten. Insgesamt nahm man in Kooperation mit dem Verbraucherschutznetz 16 Airlines unter die Lupe, wobei von diesen lediglich Stellungnahmen abgefragt wurden und keinerlei Vor-Ort-Überprüfungen durchgeführt wurden. Daher muss sich die Behörde auf die Angaben der Carrier verlassen.
Der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders zeigte sich zufrieden, dass die Fluggesellschaften ihre Verpflichtungen aus der massiven Annullierungskrise von 2020 insgesamt umgesetzt haben. Er forderte jedoch weitere Anstrengungen, da die Reisenden aktuell wieder zahlreiche Verspätungen und Annullierungen erleben. „Wir werden genau verfolgen und prüfen, wie den Fluggästen gegebenenfalls Erstattungen oder Entschädigungen gezahlt werden, um eine strikte und sorgfältige Anwendung der EU-Vorschriften zu gewährleisten.“
Parallel dazu führt die Kommission gerade eine Überprüfung der Pauschalreiserichtlinie sowie der Bestimmungen über Fluggastrechte durch – wie in ihrer neuen Verbraucheragenda vom November 2020 angekündigt und aufbauend auf einem 2021 veröffentlichten Bericht. Die Kommission will ihre Vorschläge dazu im kommenden Jahr vorlegen.