Flughafen Dublin Terminal 2 (Foto: Jan Gruber).
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EU-Kommission stoppt geplante Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Dublin

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Die Europäische Kommission hat die von der irischen Planungsbehörde An Coimisiún Pleanála vorgeschlagenen Betriebsbeschränkungen für die Nachtstunden am Flughafen Dublin als nicht vereinbar mit geltendem EU-Recht eingestuft.

In einer am 10. Februar 2026 veröffentlichten Entscheidung stellte die Brüsseler Behörde fest, dass Irland gegen die Verordnung (EU) 598/2014 verstoßen hat. Die Kommission begründete ihr Urteil damit, dass alternative Maßnahmen zur Lärmminderung nicht ausreichend geprüft wurden, bevor tiefgreifende operative Einschränkungen festgelegt wurden. Die irischen Behörden wurden angewiesen, die Entscheidung zu überprüfen und die Kommission über das weitere Vorgehen zu informieren.

Die umstrittenen Pläne sahen eine jährliche Deckelung auf 35.672 Flugbewegungen zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr vor, was einem Durchschnitt von etwa 98 Flügen pro Nacht entspricht. Zudem sollte der Betrieb auf der neuen Nordstartbahn während der Nachtstunden nahezu vollständig untersagt werden. Der aktuelle Flugbetrieb am größten Flughafen des Landes bleibt von dem Urteil vorerst unberührt, da die Beschränkungen bisher nicht in Kraft getreten waren. Irlands Verkehrsminister Darragh O’Brien erklärte, dass die Planungsbehörde die Kommissionsentscheidung nun auf Basis des Aircraft Noise Act von 2019 neu bewerten werde.

Die Fluggesellschaft Ryanair begrüßte das Urteil aus Brüssel umgehend und bezeichnete die geplante Deckelung als illegal. Die Airline fordert von der Regierung unter Taoiseach Micheál Martin eine gesetzliche Neuregelung, um nicht nur die Nachtflugbeschränkungen, sondern auch die seit langem bestehende jährliche Kapazitätsgrenze von 32 Millionen Passagieren am Flughafen Dublin abzuschaffen. Branchenexperten weisen darauf hin, dass die Beibehaltung dieser Obergrenzen das wirtschaftliche Wachstum Irlands bremsen und die Konnektivität des Inselstaates gefährden könnte, während Anwohnervertreter weiterhin auf strengere Lärmschutzregeln drängen.

Der Fall unterstreicht die Komplexität der Umsetzung des sogenannten „Balanced Approach“ der EU, der vorschreibt, dass Betriebsbeschränkungen an Flughäfen erst als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen. Vorher müssen technische Verbesserungen an Flugzeugen, eine optimierte Landnutzungsplanung und lärmmindernde Flugverfahren ausgeschöpft werden. Die weitere Entwicklung hängt nun davon ab, ob die irische Planungsbehörde ihre Entscheidung revidiert oder das Verfahren unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben neu aufrollt. Eine endgültige Klärung der Kapazitätsfragen in Dublin wird für den weiteren Verlauf des Jahres 2026 erwartet.

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