Airbus A330neo (Foto: Condor).
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EU-Kommission untersucht deutsche Staatshilfe für Condor erneut

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Die EU-Kommission nimmt die millionenschwere Staatshilfe Deutschlands für die Fluggesellschaft Condor erneut unter die Lupe. Diese Maßnahme folgt einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union von Mai, das die ursprüngliche Genehmigung der Beihilfen für ungültig erklärte.

Die Kommission prüft, ob die staatliche Unterstützung im Einklang mit den EU-Wettbewerbsregeln steht. Deutschland hatte Condor 2019 mit einem Kredit der KfW-Förderbank und einer Umstrukturierungsbeihilfe unterstützt, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook Insolvenz anmeldete. Die Beihilfe umfasste zwei Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2 Millionen Euro, die Teil eines umfangreicheren Restrukturierungsplans waren. Die EU-Kommission betont, dass die Einleitung der Untersuchung keine Vorentscheidung darstellt. Das endgültige Urteil soll nach Einreichung aller Stellungnahmen erfolgen. Die irische Fluggesellschaft Ryanair hatte die ursprüngliche Genehmigung der Hilfen angefochten.

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