Die EU-Kommission gab grünes Licht für eine Staatshilfe in der Höhe von 351,28 Millionen Euro für die Fluggesellschaft Finnair. Diese wird sowohl in Form eines so genannten Hybrid-Darlehens währt. Dabei ist eine Entschädigung für die Verluste, die zwischen 16. März und 31. Dezember 2020 entstanden sind, enthalten.
Für den Zeitraum von 16. März bis 30. Juni 2020 erhält Finnair einen vollständigen Ersatz des gesamten Einkommensverlustes, der den Reisebeschränkungen geschuldet ist. Ab 1. Juli 2020 beschränkt sich dieser auf jene Routen, die weiterhin von Restriktionen betroffen waren. Die EU-Kommission bezeichnet diese Form der Beihilfe als „zweckmäßig“, da sie nicht über die tatsächlichen Schäden hinausgehen würde.
Der als Darlehen gewährte Teil des Rettungspakets umfasst auch einen Rückforderungsmechanismus, bei dem eine mögliche öffentliche Unterstützung, die über den tatsächlich erlittenen Schaden hinausgeht, an den finnischen Staat zurückgezahlt werden muss.