Gebäude der EU-Kommission in Brüssel (Foto: Pixabay).
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EU-Mitgliedstaaten geben Forderungen nach Aufweichung der Fluggastrechte auf

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Die seit mehr als einem Jahrzehnt blockierte Reform der europäischen Fluggastrechte steht unmittelbar vor dem Abschluss. In den Verhandlungen zwischen den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament haben die Abgesandten der Regierungen überraschend ihre langjährigen Forderungen nach einer Einschränkung der Passagierrechte fallengelassen.

Wie aus Verhandlungskreisen in Brüssel verlautete, bleibt die bestehende Schwelle, ab der Passagiere bei Flugverspätungen finanzielle Ausgleichszahlungen beanspruchen können, unverändert bei drei Stunden bestehen. Auch die Staffelung der Entschädigungssummen wird nicht angetastet, womit ein zentraler Verhandlungserfolg für den Verbraucherschutz im europäischen Luftraum erzielt wurde. Neben der Beibehaltung der Entschädigungsansprüche sieht der ausgehandelte Kompromiss neue Transparenzregeln vor, die insbesondere den Preisvergleich beim Handgepäck erleichtern und Fluggesellschaften zu einer schnelleren Informationsweitergabe im Krisenfall verpflichten. Die finale politische Entscheidung hängt nun von der formalen Zustimmung der Verhandlungsführer des Parlaments ab. Sollte das Paket die anstehenden Abstimmungen im Plenum und im Rat der Mitgliedstaaten passieren, treten die neuen Regelungen nach einer Übergangsfrist von zwölf Monaten flächendeckend in Kraft und ersetzen die im Kern über zwanzig Jahre alten Vorgaben aus dem Jahr 2004.

Der langjährige Streit um Zeitgrenzen und Entschädigungshöhen im Ministerrat

Die Verhandlungen über eine Novellierung der sogenannten EU-Fluggastverordnung 261/2004 galten in Brüssel über Jahre hinweg als eines der am schwersten zu lösenden Dossiers. Die Mitgliedstaaten waren im vergangenen Jahr mit einer harten Verhandlungsposition in die Trilog-Gespräche mit dem Europäischen Parlament gegangen. Unter dem Druck der nationalen Luftfahrtbranchen forderten die Regierungen, die zeitliche Grenze für eine finanzielle Kompensation von drei auf vier Stunden Verspätung anzuheben. Eine solche Verschiebung hätte schätzungsweise einen erheblichen Prozentsatz der bisherigen Entschädigungsfälle aus dem Raster fallen lassen und die Fluggesellschaften finanziell massiv entlastet.

Das Europäische Parlament positionierte sich in dieser Frage konsequent als Anwalt der Verbraucher und weigerte sich, einer Aufweichung der bestehenden Praxis zuzustimmen. Die Abgeordneten pochten darauf, dass die Drei-Stunden-Grenze, die maßgeblich durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zementiert worden war, unberührt bleibt. In der finalen Verhandlungsrunde knickten die Vertreter der Nationalstaaten schließlich ein. Die Bundesministerin für Justiz, Stefanie Hubig, äußerte sich nach der entscheidenden Sitzung im Botschafterausschuss in Brüssel sichtlich zufrieden und sprach von einem großen Fortschritt. Dass sowohl die Zeitschwelle als auch die absolute Höhe der Ausgleichszahlungen unangetastet bleiben, wertete die deutsche Politik als maßgeblichen Erfolg für die Stabilität der Verbraucherrechte.

Erhöhte Markttransparenz und Neuregelung der Handgepäckgebühren

Der Kompromisstext enthält neben den bekannten Entschädigungsregeln eine Reihe operativer Neuerungen, die den Alltag von Fluggästen direkt beeinflussen werden. Ein zentraler Punkt betrifft die Preispolitik beim Handgepäck, die in den vergangenen Jahren durch das Aufkommen von Low-Cost-Carriern zunehmend unübersichtlich geworden ist. Viele Fluggesellschaften schlagen auf den reinen Ticketpreis erhebliche Zusatzgebühren für größere Handgepäckstücke auf, was den direkten Preisvergleich für den Endverbraucher bei der Buchung erschwert. Die Reform sieht vor, dass die Airlines künftig standardisierte Angaben zu den zulässigen Dimensionen und den inkludierten Gewichten machen müssen, um eine lückenlose Transparenz im Buchungsprozess zu gewährleisten.

Darüber hinaus stärkt das Abkommen die Informationsrechte der Passagiere im Falle einer Unregelmäßigkeit. Fluggesellschaften werden gesetzlich dazu verpflichtet, betroffene Fluggäste bei einer Verspätung oder Annullierung innerhalb von maximal 96 Stunden präzise darüber aufzuklären, welche materiellen und finanziellen Ansprüche ihnen zustehen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Fluggesellschaften berechtigte Ansprüche durch bürokratische Verzögerungen oder mangelhafte Kommunikation abwimmeln. Des Weiteren greift die Reform die umstrittene Praxis der sogenannten No-Show-Klauseln auf. Künftig soll es den Fluggesellschaften erschwert werden, Passagieren den Rückflug oder einen späteren Flugabschnitt zu verweigern, nur weil ein vorheriger Teil der gebuchten Flugreise nicht angetreten wurde.

Definition außergewöhnlicher Umstände und Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung

Ein wesentlicher Teil der Reformarbeit bestand darin, die rechtliche Grauzone rund um den Begriff der außergewöhnlichen Umstände zu präzisieren. Nach der aktuellen Rechtslage müssen Fluggesellschaften dann keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung auf Faktoren zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer operativen Kontrolle liegen, wie etwa extremes Unwetter oder großflächige Streiks der Flugsicherung. Im täglichen Betrieb führte diese vage Formulierung jedoch zu permanenten Rechtsstreitigkeiten zwischen Passagieren und Flugbetrieben, da technische Defekte am Flugzeug von den Airlines oft fälschlicherweise als außergewöhnlich deklariert wurden.

Mit der neuen Verordnung wird eine verbindliche und detaillierte Liste eingeführt, die genau definiert, welche Ereignisse rechtlich als außergewöhnlich anerkannt werden und welche in das normale betriebliche Risiko der Fluggesellschaft fallen. Dabei verarbeiteten die Gesetzgeber zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofs der vergangenen zwei Jahrzehnte. So ist nun unmissverständlich klargestellt, dass unerwartete technische Mängel oder der Ausfall von Flugpersonal im Regelfall kein Entlastungsgrund für die Airline sind. Diese Harmonisierung soll die Zahl der Gerichtsverfahren spürbar senken und den Verbrauchern helfen, ihre Ansprüche ohne langwierige juristische Auseinandersetzungen durchzusetzen.

Der parlamentarische Zeitplan und das drohende Ultimatum in Straßburg

Trotz der erzielten Einigung im Botschafterausschuss ist das Reformprojekt formal noch nicht vollständig in trockenen Tüchern. Der Zeitplan der kommenden Tage ist eng getaktet und steht unter dem Druck eines harten Ultimatums. Die Unterhändler des Europäischen Parlaments kommen am Montag in Straßburg zusammen, um den von den Mitgliedstaaten übermittelten Gesetzestext einer finalen juristischen und politischen Prüfung zu unterziehen. Sollte das Verhandlungsteam der Abgeordneten den Text billigen, gilt die Einigung als politisch besiegelt.

Die Frist für diesen Kompromiss endet unerbittlich in der Nacht zum Dienstag um Mitternacht. Sollten sich die Parteien bis zu diesem Zeitpunkt nicht auf das gemeinsame Dokument einigen können, würde das gesamte Reformvorhaben, dessen Ursprünge auf einen ersten Entwurf der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013 zurückgehen, offiziell scheitern. Nach der erwarteten Zustimmung am Montag müssen im Anschluss sowohl das Europäische Parlament als Plenum als auch der Rat der EU-Staaten den Gesetzestext im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens formell ratifizieren. Nach der endgültigen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union gilt eine einjährige Übergangsfrist, nach deren Ablauf die neuen Regeln für alle Flüge verbindlich werden, die von EU-Airlines durchgeführt werden oder von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union abheben.

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